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Lohnberechnung: Diese Berechnungsregeln gilt es zu beachten

Die Berechnungsregeln für den Lohn bei Eintritt/Austritt, beim 13. Monatslohn und bei Überstunden haben ihre Tücken. Oftmals gibt es unterschiedliche Methoden, die angewendet werden können. Nachfolgend werden wichtige Berechnungsregeln und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden aufgezeigt.

23.09.2022 Von: Ralph Büchel, Martin Farner, Thomas Wachter
Lohnberechnung

Eintritt/Austritt/Urlaub

Bei nur anteilmässiger Beschäftigung unter dem Monat ist der Lohn anteilmässig zu entrichten.

Kalendertage: Am einfachsten ist die Berechnung mit Kalendertagen. Bei einem Eintritt am 16. April bezahlen Sie 15/30 des Monatslohnes, bei einem Eintritt am 16. Mai sind es 16/31. Nachteil dieser Methode u.a.: bei einem unbezahlten Urlaub vom 20. Februar bis am 10. März sind unterschiedliche Tagesansätze zu rechnen.

30-Tage-Methode: Diese Methode beseitigt den obigen Nachteil und normalisiert den Monat auf 30 Tage. Oft werden die gearbeiteten Tage / 30 gerechnet. Diese Methode hat zwei Nachteile: bei einem Austritt am 15. Januar und Neueintritt einer anderen Person am Folgetag bezahlt die Firma für 31/30 Lohn. Und die Mitarbeiterin, welche am 2. Februar eintritt, wird mit den 27/30 nicht glücklich sein. Rechnen Sie hingegen mit den nicht gearbeiteten Tagen, so wird ein Mitarbeiter mit Austritt am 29. Januar nicht zufrieden sein mit 28/30.

Die swissdec1 empfiehlt im Zusammenhang mit dem ALV- und UVG-Maximum, mit folgender Formel zu rechnen:

Anzahl Tage = (Austrittsmonat – Eintrittsmonat) × 30 + Austrittstag – Eintrittstag + 1

Wobei:

  • Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 31. eines Monats, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
  • Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 28. oder 29. Februar, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.

Um unterschiedliche Berechnungsweisen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Formel grundsätzlich zu übernehmen, auch wenn sie gewisse Nachteile aufweist.

Arbeitstage: In vielen Fällen rechnen Firmen auch mit Arbeitstagen. Dabei bestehen zwei Varianten: Gearbeitete Arbeitstage des Monats / Tatsächliche Arbeitstage des Monats oder Gearbeitete Arbeitstage des Monats / Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage eines Monats (21,75). Beide Varianten sind möglich.

13. Monatslohn

13. Monatslohn = anrechenbare Bruttolohnarten / 12

Berechnungsbeispiel

Arbeitsverhältnis vom 10.03.20XX bis 15.06.20XX. Monatslohn CHF 6250.–. Unbezahlter Urlaub vom 07.04.20XX bis 13.04.20XX. Ihr Lohnprogramm hat folgende Bruttolöhne errechnet (Berechnung mit 30 resp. 31 Kalendertagen):

März CHF 4 435.50
April CHF 4 791.65
Mai CHF 6 250.00
Juni CHF 3 125.00
Total CHF 18 602.15

Der 13. Monatslohn beträgt CHF 18 602.15 / 12 = CHF 1550.20

Überstunden

Stundenlohn aus dem Monatslohn

U.a. für die Auszahlung von Überstunden muss der Stundenlohn berechnet werden.

Stundenlohn = Jahresverdienst (= Monatslohn × 12 oder × 13) / Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden × 52

Berechnungsbeispiele

Monatslohn von CHF 5000.– (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden:
CHF 5000.– × 13 / 40 × 52 = CHF 65 000.– / 2080 = CHF 31.25

Monatslohn von CHF 3360.– (× 13) und wöchentlicher Arbeitszeit von 42 Stunden:
CHF 3360.– × 13 / 42 × 52 = CHF 43 680.– / 2184 = CHF 20.–

Auszahlung Überstunden

Lohn pro Überstunde = Stundenlohn × 125%

Berechnungsbeispiel
Monatslohn von CHF 5000.– (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden:
Stundenlohn CHF 31.25 (siehe oben) × 1,25 = CHF 39.05 inkl. 25% Zuschlag

Diese Berechnung schliesst den 13. Monatslohn ein, was wir aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen. Zudem raten wir, den Überstundenzuschlag vertraglich zu regeln und auf die sinnvollen Anwendungen einzuschränken. Damit fällt der finanzielle Anreiz zur Leistung von unnötigen Überstunden weg.

PRAXISTIPP-BERECHNUNGSMETHODEN
Wenn verschiedene Berechnungsmethoden möglich sind, gelten die folgenden Berechnungsregeln (sofern nichts anderes angegeben ist):
Anzahl Wochen pro Jahr: 52
Anzahl Werktage pro Monat (5 Tage-Woche): 21,75
Anzahl Wochen pro Monat: 4,33
Eintritt/Austritt während des Monats: Monatslohn/Kalendertage im Monat × Anzahl Kalendertage der Anstellung
13 Monatslohn: alle Monatslöhne zusammenzählen / 12
Kinder- Ausbildungszulagen bei Eintritt/Austritt: FamZ / 30 × Anzahl Kalendertage der Anstellung
Wert von 1 Tag Ferien: Jahresverdienst / 261 Jahresarbeitstage
Wert für 1 Stunde z.B. Überzeit: Jahresverdienst / Jahresarbeitszeit (z.B. 40 Std × 52 Wochen)

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