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Nachfolgeregelung KMU: Erb- und eherechtliche Möglichkeiten für die Nachfolgeplanung im Unternehmen

Eine qualifizierte Beratung ist bei jeder Nachfolgeregelung KMU zu empfehlen. Hilfreich kann ein Beirat sein, der sich aus Familienmitgliedern, Fachleuten, Managern von Grossunternehmen, Bankenvertretern und dem Senior selbst zusammensetzt. Je nach Grösse des Unternehmens sollte der Beirat aus vier bis acht Personen bestehen, die sich vier- bis sechsmal im Jahr und bei ad-hoc-Entscheidungen treffen.

21.03.2018 Von: WEKA Redaktionsteam
Nachfolgeregelung KMU

Die Auswahl des richtigen Nachfolgers

Zu den Hauptaufgaben gehört es, die Geschäftsführung objektiv zu beraten, die Auswahl des Nachfolgers im Rahmen einer Nachfolgeregelung KMU vorzunehmen und den Übergabeprozess zu begleiten und Regelungen zu treffen, wenn die aktuelle Führungsperson plötzlich ausfällt.

Sehr wichtig ist bei jeder Nachfolgeregelung KMU die Due Diligence, die Überprüfung der Firma. Wenn man das Unternehmen eines Elternteils oder Verwandten übernehmen will, besteht die Gefahr dass diese ohne Beratung nicht objektiv genug gemacht wird.Falls es Konflikte gibt, ist auch die Mediation eine gute Möglichkeit, diese zu lösen. Die in der Mediation erarbeiteten Ergebnisse sind in aller Regel tragfähiger als ein Richterspruch. Die Mediationsvereinbarung lässt sich gut durchsetzen, wenn man entsprechende vertragliche Verpflichtungen festlegt.

Altersvorsorge für Unternehmer

Fachleute empfehlen den Unternehmensleitenden im Hinblick auf die Nachfolgeregelung KMU unbedingt eine ausreichende Altersvorsorge anzulegen. Investitionen in einem Unternehmen sind immer Risikokapital. Besonders Unternehmer, die eine familieninterne Nachfolgeregelung KMU anstreben, müssen darauf achten, dass bis zum Generationenwechsel ein Privatvermögen aufgebaut wird, empfiehlt Wirtschaftsjurist Dr. Max Nägeli von der Firma M&A Pool AG. Dieses dient einerseits zur Altersvorsorge, andererseits auch um nach dem Tod die anderen Erben gerecht auszuzahlen. Vor allem muss man dafür sorgen, dass die Unternehmensanteile im (Privat-) Vermögen nicht ein Klumpenrisiko bilden. Der Unternehmer hat wie jeder andere Anleger eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Wenn möglich, sollte er sein Vermögen diversifizieren.

Viele Unternehmer, so Nägeli, scheuen solche Lösungen, weil sie zur Bildung von Privatvermögen Steuern bezahlen müssen. Das rächt sich aber spätestens beim Generationenwechsel der Unternehmensnachfolge. Gerade wenn mehrere Kinder da sind und sich nicht alle am Unternehmen beteiligen wollen, wird es ohne Privatvermögen schwierig, einen gerechten Ausgleich zu finden. Wenn man sich frühzeitig über die Steuersituation informiert, kann durch eine optimale Steuerplanung einiges an Steuern eingespart werden. In der Regel muss man mindestens fünf Jahre Zeit veranschlagen, um optimale steuergünstige Lösungen zu finden.

Erb- und eherechtliche Möglichkeiten für die Nachfolgeregelung KMU

Ehepartner ohne Kinder; Übernahme durch Familienmitglieder oder Aussenstehende

Pflichtteile Variationen
  • Für Ehepartner gegenüber Erben des elterlichen Stammes 3/8
  • Wenn es keine Erben des elterlichen Stammes gibt ½
  • Für Eltern je 1/16
  • Möglichkeiten ergeben sich durch das Ehegüterrecht, z.B. Gütergemeinschaft
  • Bei Mitarbeit Lohn und sonstige Bezüge für den Ehepartner festsetzen
  • Erbverzichtsvertrag, z.B. der Eltern zugunsten des überlebenden Ehepartners oder des Ehepartners zugunsten des Firmennachfolgers

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