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Umfangreicher Fachbeitrag zum Thema Rückstellungen
Rückstellungen müssen vorgenommen werden für Verbindlichkeiten, die mit einer Ungewissheit hinsichtlich des Betrags und/oder des Zeitpunkts ihrer Fälligkeit belastet sind. Falls der Rückstellungsbedarf nicht exakt bestimmt werden kann, ist er nach pflichtgemässem Ermessen zu schätzen. Erfahren Sie mehr über dieses umfassende Thema in diesem 36-seitigen Fachbeitrag aus dem Jahrbuch Finanz- und Rechnungswesen 2014.
Ihr Nutzen
- Sie wissen über Handelsrechtliche Vorschriften im Rahmen des aktuellen Rechnungslegungsrechts Bescheid.
- Sie kennen die steuerrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten.
- Sie verstehen das Verhältnis Handelsbilanz – Steuerbilanz – interne Rechnung.
- Sie erhalten Erläuterungen von ausgewählten Rückstellungspositionen aus steuerlicher und handelsrechtlicher Sicht.
In diesem umfangreichen Fachbeitrag zum Thema Rückstellungen werden folgende Punkte behandelt:
- Begriffsdefinitionen
- Die handelsrechtlichen Bestimmungen zu den Verbindlichkeiten und Rückstellungen
- Bildung von stillen Reserven
- Steuerrechtliche Vorschriften
- Verhältnis Handelsbilanz – Steuerbilanz – interne Rechnung
- Erläuterungen von ausgewählten Rückstellungspositionen aus steuerlicher und handelsrechtlicher Sicht
Hanspeter Baumann
Hanspeter Baumann, Betriebsökonom HWV und dipl. Treuhandexperte, ist Partner der BDO AG. Hanspeter Baumann ist der Stellvertreter des Produktbereichsleiters Treuhand. In dieser Funktion erarbeitet er Fachthemen und erstellt Publikationen und Ausbildungsunterlagen. Eine der Spezialaufgaben ist die Aufbereitung des neuen Rechnungslegungsrechts und die Entwicklung von internen und externen Arbeitshilfsmitteln. Daneben ist Hanspeter Baumann für den BDO Newsletter verantwortlich.
Lukas Kretz
Lukas Kretz, dipl. Steuerexperte und Fachman Finanz- und Rechnungswesen, ist Stv. Leiter der Abteilung Steuern bei der Regionaldirektion der BDO NW. Als langjähriger Steuerberater verfügt er über ein ausgezeichnetes Netzwerk. Lukas Kretz doziert Steuerlehre an diversen externen Institutionen (u.a. STS, FH NW).