Rahmenvereinbarung für EDV-Dienstleistungen nach Schweizer Recht
Im Zusammenhang mit der Informatik hat sich eine Vielzahl von einzelnen speziellen Vertragsverhältnissen entwickelt. In aller Regel handelt es sich bei den sogenannten IT-Verträgen um keine typischen Verträge, wie sie das Obligationenrecht vorsieht (Art. 184 ff. OR), sondern oft um zusammengesetzte Teile dieser gesetzlich geregelten Vertragstypen oder um Verträge eigener Ordnung ("sui generis"). Diese Rahmenvereinbarung dient der Übersicht über die abgeschlossenen Teilverträge und verbindet diese zusammen mit den "allgemeinen Bestimmungen" zu einem Vertragswerk.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten eine garantiert rechtssichere Rahmenvereinbarung für EDV-Dienstleistungen nach Schweizer Recht.
- Sie können die Rahmenvereinbarung einfach individualisieren dank Word-Vorlage.
- Sie sparen Zeit dank sofort einsetzbarer Mustervorlage.