So wenden Sie die Quellenbesteuerung in der Praxis richtig an
Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind vielfältig. Dieser Praxisratgeber liefert Ihnen alle relevanten Informationen und Besonderheiten zur Steuer auf dem Einkommen von bestimmten natürlichen Personen aus ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Dank der zahlreichen Fallbeispiele wenden Sie die Quellenbesteuerung in der Praxis richtig an.
Ihr Nutzen
- Sie kennen die neuen gesetzlichen Bestimmungen und Berechnungsgrundlagen sowie den Inhalt des Kreisschreibens Nr. 45.
- Sie wissen, welche Tarifcodes ab 2021 angewendet werden und wie die Quellensteuern konkret berechnet werden.
- Sie wissen Bescheid über die Anmelde-, Abrechnungs- und Zahlungspflicht als Arbeitgeber und die Handhabung bei Korrekturberechnungen beziehungsweise Rückerstattungen.
- Dank der Fallbeispiele inklusive Lohnabrechnungen kennen Sie viele der neuen Quellensteuerregelungen.
- Sie erhalten zudem umfassende Informationen zur Quellenbesteuerung von ausgelesenen Spezialgruppen.
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Mit zahlreichen Fallbeispielen und Tipps für die Praxis wenden Sie die Quellenbesteuerung richtig an:
- Rechtliche Grundlagen
- Das System der Quellensteuer
- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
- Spezialfall Schwarzarbeitsgesetz
- Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (KS 45, 3.1.1)
- Kein Wohnsitz in der Schweiz
- Wichtige Grundlagen für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern
- Einheitliches Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer)
- Pflichten und Korrekturmöglichkeiten
- Verschiedene Abkommen über Grenzgänger
- Verschiedene Spezialsätze in den Quellensteuern
- FAQ: Quellensteuer: Fallbeispiele
Brigitte Zulauf
Brigitte Zulauf war seit 2002 Partner bei der PwC AG und leitete schweizweit den Bereich Treuhand bis zum 31. Mai 2021. Ab dem 1. Juli 2021 ist sie selbstständige Beraterin. Sie betreut nationale und internationale Kunden insbesondere im Bereich der HR-Compliance und Arbeitgeberrisiken in der Lohnbuchhaltung. Ihr breiter Rucksack erstreckt sich von IT-Implementationsfragestellungen über Prozesse und Verarbeitungsfragestellungen bis zu den komplexesten Fragestellungen zu Steuern, Quellensteuern, Sozialversicherungen und Arbeits-/Vertragsrecht im internationalen Umfeld. Zudem referiert sie an verschiedenen Instituten.
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