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Frühpension: Welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden?

Gerade in der heute immer komplexer werdenden Welt gilt es bei den persönlichen Finanzen, zuerst eine Übersicht zu erhalten. Danach müssen die einzelnen Themenbereiche geprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Ich merke dabei, wie wenig Wissen und Verständnis bei meinen Kunden vorhanden sind.

26.09.2023 Von: Gabor Gaspar
Frühpension

Einleitung

Selbstverständlich wissen wir mit +45 noch nicht, was sich in den nächsten 20 Jahren noch alles verändert. Nur ist es auch hier so, dass wir ohne konkreten Plan unser Ziel definitiv nicht erreichen werden. Hier drin verstehe ich die Aufgabe eines Finanzplaners. Die Kunden langfristig zu begleiten. Übrigens mache ich dies vielfach auch in Zusammenarbeit mit den Treuhändern der Kunden.

Was gilt es aber nun zu beachten, wenn man sich das Ziel setzt, früher aufzuhören?

AHV

Hier gilt es, sich zuerst einmal eine Übersicht zu verschaffen, was mit den Werten von heute für eine Rente zu erwarten ist und ob allenfalls eine Lücke besteht.

Mittels des IK-Auszugs, welcher kostenlos bei den Ausgleichskassen bestellt werden kann, sieht man auf einen Blick, ob Lücken bestehen und wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist.

Hinweis: Beitragslücken können von heute aus betrachtet für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden.

Es gilt auch zu beachten, dass im IK-Auszug die Splittings bei Verheirateten ja erst bei der Pension oder Scheidung gemacht werden. Gerade bei Frauen führt das vielfach dazu, dass sie eine tiefere AHV-Rente erhalten, wenn sie vor dem Mann in den Ruhestand gehen. Dies, weil ihre durchschnittlichen Einkommen durch eine Babypause tiefer sind oder sogar Beitragslücken bestehen. Auch soll nicht vergessen gehen, dass im IK-Auszug die Erziehungsgutschriften nicht aufgeführt werden.

Praxistipp: Wer sich Betreuungsgutschriften anrechnen lassen möchte, muss diese immer gleich im Jahr der Entstehung der Ausgleichskasse melden. Dies kann später nicht nachgeholt werden.

Wer nun früher mit der Erwerbstätigkeit aufhört, muss sich bewusst sein, dass weiterhin AHV-Beiträge geschuldet sind, wenn man keine Lücke haben möchte. Als verheiratete Person ist dies kein Thema, wenn der Ehegatte weiterhin arbeitstätig ist. Sonst müsste die Anmeldung als AHV-Nichterwerbstätiger erfolgen. Diese Beiträge können ins Geld gehen. Je nach Renteneinkommen und Vermögen. Darum gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob eine minimale Erwerbstätigkeit noch Sinn ergeben könnte.

Die AHV-Rente vorzubeziehen ergibt in den wenigsten Fällen Sinn. Ich habe bis jetzt vielleicht bei zwei oder drei Kunden eine solche Massnahme empfohlen. Selbstverständlich ist die Sachlage eine andere, wenn der Kunde sagt, dass seine Lebenserwartung eher kurz ist.

Pensionskasse

Dieses Gefäss hat den grössten Hebel, um die Frühpensionierung zu ermöglichen. Natürlich muss Kapital vorhanden sein, um diesen voll auszuschöpfen.

Hinweis: Mir fällt in der Beratung aber auch immer wieder auf, dass meine Kunden gar nicht wissen, ob sie eine gute oder schlechte Pensionskassenlösung haben.

Hier besteht der erste Ansatz, um sich eine Frühpensionierung zu ermöglichen. Wenn der Arbeitgeber einen interessanten Vorsorgeplan mit der Pensionskasse vereinbart hat, ist dies schon die halbe Miete.

Was ist aus Sicht eines Finanzplaners ein interessanter Vorsorgeplan?

  • Dass der versicherte Lohn, erstens, nicht nur gemäss BVG versichert ist (das wären CHF 62 475.00), sondern der auch darüberhinausgehende Teil. Ich treffe hier immer wieder auf Kunden, welche ein gutes Einkommen haben, aber nur minimal versichert sind.
  • Dass der Koordinationsabzug mindestens gemäss Stellenprozenten ist und nicht einfach ganz abgezogen wird.
  • Die prozentualen Sparbeiträge mindestens einen Prozentpunkt über den Mindestwerten sind.
  • Besser wäre noch, wenn der Arbeitnehmende aus verschiedenen Sparbeitragsplänen auswählen könnte.
  • Dass eine Pensionskasse gewählt wird, welche zumindest in den letzten Jahren eine attraktive Verzinsung des Altersguthabens gewährt hat. Hier bestehen sehr grosse Unterschiede im Markt.

Diese Punkte ermöglichen eine gute Basis. Mittels Pensionskasseneinkäufen kann das Ziel der Frühpension nun noch gezielt unterstützt werden. Die Steuervorteile liegen dabei auf der Hand.

Falls keine Einkaufssumme vorhanden ist, welche auf das Alter 65 abzielt, sollte geprüft werden, ob es die Möglichkeit gibt, Einkäufe im Zusammenhang mit einer Frühpension zu tätigen. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass, wenn die maximal mögliche Summe eingezahlt wird, sich die Person auch mit diesem Alter zur Ruhe setzen sollte. Wenn sie das nicht macht, kann es sein, und ich habe solche Fälle erlebt, dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren PK-Beiträge mehr getätigt werden können, und dies vom Arbeitnehmenden sowie auch Arbeitgeber.

Im Zusammenhang mit der Frühpension kann sich auch die Frage stellen, ob ein Kapitalbezug Sinn ergibt. Dies vor allem auch aus der Problematik heraus, dass durch den früheren Bezug der Rente die Umwandlungssätze noch unattraktiver werden.

Praxisbeispiel:

Auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse steht, dass der Umwandlungssatz mit 65 bei 5,4% ist. Würde diese Person mit 58 die Rente beziehen, ist der Satz noch bei 4,42%.

Zusätzlich macht sich in diesem Beispiel auch die kürzere Einzahlungsphase bemerkbar. Anstelle von einem Kapital in der Höhe von CHF 578 000.– hat diese Person mit 58 ein Kapital von CHF 381 000.–. Obwohl es nicht die Hälfte weniger ist, fällt die Rente, durch den vorher genannten Umwandlungssatz, doch fast um die Hälfte tiefer aus.

Bei solchen Punkten sehe ich aber auch genau die Relevanz, dass man sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen sollte. Wenn ein Kapitalbezug geplant ist, sei dies im Zusammenhang mit einer ordentlichen oder eben auch Frühpension, ist es aus meiner Sicht und Praxis sehr entscheidend, ob die Kunden vorgängig schon Erfahrung mit Investments gesammelt haben. Wenn das nicht der Fall ist, kann ein Kapitalbezug doch recht heikel sein.

Säule 3a

Hier staune ich immer wieder, dass bei Kunden, welche um 55 sind, die Säule 3a vernachlässigt wird. Nicht mit der Einzahlung, sondern mit dem Gefäss, das gewählt wurde. Viele haben bei ihrer Hausbank ein oder zwei Säule-3a-Konten eingerichtet oder allenfalls noch eine 3a-Lebensversicherung.

Wer die Produktmöglichkeiten innerhalb der Säule 3a genauer prüft, sieht sich mit vielen Möglichkeiten konfrontiert. Es führt in der heutigen Zeit, bei entsprechendem Anlagehorizont, kein Weg daran vorbei, das 3a-Kapital zu investieren. Und wenn ich dann Kunden habe, welche z.B. CHF 60 000.– im 3a-Gefäss haben und dieses in den letzten fünf bis acht Jahren mit durchschnittlich unter 0,5% verzinst wurde, ist das schade.

In der gleichen Zeit hätten sie eine Durchschnittsrendite von über 2,5% (inkl. des schlechten Börsenjahrs 2022) und mehr erreichen können. Und was das auf das Kapital für eine Auswirkung hat, muss ich Ihnen nicht erklären. Zudem sie auch so noch Erfahrung mit dem Investieren gesammelt hätten.

Viele sind sich auch nicht bewusst, dass sie die Gelder von einem Anbieter zum anderen transferieren können. Oder auch von den Investments wieder zurück auf die Kontolösung wechseln können. Gerade auch, wenn die Pension in Sicht kommt, gilt es hier ein Augenmerk zu legen. Wer z.B. weiss, dass er in rund ein bis zwei Jahren das Kapital beziehen möchte, sollte sich nach einem guten Börsenjahr die Frage stellen, ob er die Gewinne nun nicht mitnehmen will?

Achtung: Die Säule 3a kann aber ja frühstens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden, im Zusammenhang mit einer Frühpension.

Wer sich also früh pensionieren lassen möchte, muss noch weitere Gefässe aufbauen, welche ihm oder ihr die Lücke füllen. Im Normalfall reicht die 3a nicht.

Hier spreche ich den ganzen Bereich des Investierens an. Auf diesen möchte ich aber in diesem Artikel nicht weiter eingehen.

Ein Punkt, der im Zusammenhang mit einer Frühpension oft etwas in Vergessenheit gerät, ist die Situation beim Eigenheim.

Durch tiefere Renten aus der Pensionskasse könnte die Tragbarkeit zusätzlich verschlechtert werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass das finanzierende Institut vom Eigenheimbesitzer eine höhere Amortisation der Hypotheken erwartet. Dies wiederum bedeutet, dass das für die vorgesehene Frühpension benötigte Kapital doch nicht so zur Verfügung steht, wie man sich das gedacht hat.

Hier spielt aber auch der Markt eine Rolle. Die Finanzierungsinstitute rechnen bei der Tragbarkeit mit unterschiedlichen Zinsen (z.B. 4,5% statt 5%) oder gehen auch bis zu einer Einkommensbelastung von 40% und nicht nur bis 33%. Ich spreche hier auch bewusst von Instituten, weil mittlerweile die Versicherungen und aber auch Pensionskassen stärker präsent sind und gute Angebote haben.

Wiederum habe ich Kundensituationen, wo die Kunden fast zu viel amortisieren. Nicht, dass eine Amortisation nicht Sinn ergeben würde. Nein. Ich habe noch keine Planung erstellt, bei der die Amortisation falsch war. Es ist eher die Liquidität, auf welche geachtet werden muss. Sie können nicht mit dem Backstein einkaufen gehen.

Hinweis: Wenn also ein Eigenheim besteht, muss dies unbedingt im Zusammenhang mit einer Frühpension in die Berechnungen einfliessen. Und übrigens, nicht nur bei der Frühpension. Auch bei der ordentlichen Pensionierung kann Handlungsbedarf bestehen.

Was ich in meinen Beratungen auch immer wieder erlebe, ist die Situation, dass sich die Einstellung zur Arbeit verändert, wenn ich aufzeigen kann, dass der Kunde früher aufhören könnte. Somit wird sich die Person bewusst, dass sie nicht mehr muss, sondern kann, und dies hat eine grosse psychologische Wirkung. Die Situation entspannt sich, und man wird gelassener. Dadurch gibt es immer wieder Kunden, die dann trotzdem weiterarbeiten, weil der Druck abfällt und der Spass ein wenig zurückkehrt.

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