Software Lizenzvertrag: Schritt für Schritt zu einem rechtssicheren Vertrag

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Software Lizenzvertrag als Vertrag über ein urheberrechtlich geschütztes Werk
Software, also von Menschen geschriebene Anweisungen, welche von einem Computer gelesen und ausgeführt werden können, gelten als Werke im Sinne des Urheberrechts. Das heisst, es gelten im Wesentlichen dieselben Gesetzesvorschriften, wie diese aus dem Buchdruck oder der bildenden Künste bekannt sind. Der grosse Unterschied zu diesen traditionellen Gebieten des Urheberrechts zur Softwarelizenzierung ist die Tatsache, dass einerseits Software als solches nicht visualisiert, gehandelt und hergestellt wird und Software sich auf einfache Art und Weise zigfach vervielfältigen und in der ganzen Welt gleichzeitig auch verkaufen lässt. Dementsprechend schwierig ist es für einen Lizenzgeber jeweils, allfällige Verletzter in die Schranken zu weisen.
Selbst bei der Entwicklung einfacher Software ist es heute üblich, auf bereits bestehende Softwarekomponenten oder Standardbibliotheken zurückzugreifen. Diesen falls muss immer geprüft werden, welche Lizenzbestimmungen für diese Standardkomponenten einzuhalten sind. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Unterlizenzierung.
In der Regel wird Software von verschiedenen Personen entwickelt. Diese werden grundsätzlich alle zu gleichen Teilen als Miturheber an der Software berechtigt und jegliche Werkverwendung bedarf grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Werkschöpfer bzw. Entwickler. Sind die Programmierer und Softwareentwickler in einem Unternehmen angestellt, so ist es die Regel, dass die Urheberrechte vertraglich oder per Gesetz auf die Arbeitgeberin übergehen und das Unternehmen über die Urheberrechte – mit Ausnahme des Namensnennungsrechts – verfügen kann.
Software Lizenzvertrag ist gesetzlich nicht geregelt
Der Software Lizenzvertrag ist im schweizerischen Gesetz als solcher nicht explizit geregelt. In Konfliktfällen wird aufgrund der konkreten Situation entschieden und entschieden, welche gesetzlichen Vorschriften in Analogie zur Anwendung gelangen. Dabei kommen in der Regel Bestimmungen des Kauf-, des Pachtvertrags- und Mietvertragsrechts analog zur Anwendung. Aus diesem Grund sind detaillierte vertragliche Regelungen äusserst bedeutsam.
Grundsätzlich herrscht diesbezüglich Vertragsfreiheit, wobei die Schriftlichkeit zu empfehlen ist.
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Unterschiedliche Ausgestaltung je nach Position (Lizenzgeber oder Lizenznehmer) beim Software Lizenzvertrag
Bei der Ausgestaltung des Software Lizenzvertrags ist auf die Position (Lizenzgeber oder Lizenznehmer) Rücksicht zu nehmen. Bei einem Lizenzgeber steht die Maximierung seiner Lizenzgebühren im Vordergrund, ohne mit unsinnigem Aufwand oder Risiko für allfällige Fehler in der Software und damit allfällig verbundener Klagen aufgrund von entgangenem Gewinn und Schadenersatz einstehen zu müssen. Beim Lizenznehmer ist die Situation geradezu umgekehrt. Er erwartet bei niedrigen Lizenzgebühren eine einwandfrei funktionierende Software mit maximalem Service und Funktionalitäten. In einigen Fällen kann es für den Lizenznehmer auch von Bedeutung sein, ob er die lizenzierte Software für seine eigene Software einsetzen und verwenden kann.
Anhand der konkreten Situation ist daher der entsprechende Software Lizenzvertrag zu erstellen.
Der Nutzungsumfang beim Software Lizenzvertrag
Aufgrund der leichten Kopiermöglichkeiten sind vertraglich insbesondere die Anzahl Arbeitsplätze, bzw. User festzulegen, welche in einer Lizenz inbegriffen sind. Bei Software mit verschiedenen Funktionsumfängen (Modulen) sind die zusätzlich lizenzpflichtigen Module jeweils im Einzelnen aufzuführen.
Zu empfehlen sind im Weiteren Bestimmungen über die Vervielfältigung, die Erstellung von Sicherungskopien sowie Bestimmungen, inwiefern Updates in der Lizenz ebenfalls mit inbegriffen sind. Letztendlich sollte der Lizenzvertrag Bestimmungen über die Dokumentation enthalten. Zu empfehlen sind im Weiteren Bestimmungen, inwiefern der Lizenznehmer die Software zu modifizieren und/oder dekomprimieren darf.
Die Entschädigung beim Software Lizenzvertrag
Diesbezüglich herrscht Vertragsfreiheit. Möglich sind Einmallizenzen, Jahreslizenzen, Lizenzen in Abhängigkeit der Anzahl Benutzer, etc. Ebenfalls sind Kombinationen möglich und in der Regel wird mit einem Software Lizenzvertrag ein sogenannter Service-Level-Agreement-Vertrag abgeschlossen, in welchem ein bestimmter Service vom Lizenzgeber garantiert wird.
Die Gewährleistung beim Software Lizenzvertrag
Eine Software ohne Fehlermeldungen existiert nicht. Der Lizenzgeber tut gut daran, bei einem Software Lizenzvertrag die Gewährleistung zu beschränken, indem er dafür garantiert, bei der Erstellung der Software die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt zu haben und bei allfälligen Fehlermeldungen einen angemessenen Service zur Verfügung stellt.
Der Lizenzgeber tut auch gut daran, allfällige Folgeschäden, welche durch eine mangelhafte Software verursacht werden können, ausdrücklich auszuschliessen. Für den Lizenznehmer gelten grundsätzlich die gegenteiligen Positionen.
Von RA Stephan Stulz, ANWALTSKANZLEI STULZ, Baden/Zürich