KI-VO: Risikokategorien im AI-Act

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Wieso wird mit der KI-VO eine Risikoklassifikation eingeführt?
Die KI-VO ist der erste Rechtsrahmen zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI mit einem Fokus auf die Risiken von KI-Systemen, damit die anwendbaren Bestimmungen sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial des KI-Systems für Menschen und Gesellschaft richten. Die KI-VO hat zum Ziel, dass Nutzer darauf vertrauen können, was KI zu bieten hat und die regulatorischen Anforderungen ihrem Risikogehalt angemessen sind. Denn nicht jedes KI-System ist gefährlich und bedarf – auch gemäss der Europäischen Union - gleich strenger Regelungen. Gleichzeitig sieht die KI-VO dem Risiko angemessene Regelungen vor, die Innovationskraft erhalten, Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in KI-Technologien fördern sollen.
Beispiel: So macht es auch Sinn, dass ein KI-System, welches Spam im E-Mail-System filtert, anders reguliert wird als ein KI-System, das über Kredite oder Bewerbungen entscheidet.
Überblick über die Risikokategorien
Die KI-VO unterscheidet vier Risikokategorien, die in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst sind.
Risikokategorie | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
Verbotene KI-Systeme | Die KI-Systeme sind in der KI-VO aufgelistet und werden durch diese verboten. | Soziales Scoring bzw. Bewertung |
KI-Systeme mit hohem Risiko | Anbieter, Betreiber und andere Beteiligte haben strenge Pflichten zu beachten. | KI-Systeme im HR-Bereich. |
Begrenztes bzw. Transparenzrisiko | Die KI-VO sieht spezifische Offenlegungspflichten für KI-Systeme mit einem begrenzten Risiko vor. | Einsatz von Chatbots |
Minimales Risiko | Es gelten keine besonderen Pflichten gemäss der KI-VO. | Spamfilter |
Verbotene KI-Systeme
Alle KI-Systeme, die als klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen wahrgenommen werden, sind unter der KI-VO verboten. Konkret verbietet die KI-VO die nachstehenden acht Praktiken:
Schädliche KI-basierte Manipulation und Täuschung;
Schädliche KI-basierte Ausnutzung von Schwachstellen;
Soziales Scoring bzw. Bewertung;
Individuelle Risikobewertung oder -vorhersage von Straftaten;
Ungezieltes Auslesen zur Entwicklung von Datenbanken zur Gesichtserkennung;
Emotionserkennung;
Biometrische Kategorisierung zur Ableitung bestimmter geschützter Merkmale;
Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung für Strafverfolgungszwecke in öffentlich zugänglichen Räumen.
Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien zu den verbotenen Praktiken veröffentlicht, die eine einheitliche und wirksame Anwendung der KI-VO gewährleisten. So geht aus den Leitlinien auch hervor, in welchen Fällen es sich bei diesen Praktiken um vollständige Verbote handelt oder wo Ausnahmen bestehen.
Beispiel: Eine Strafverfolgungsbehörde nutzt ein KI-System, um kriminelles Verhalten bei Straftaten wie Terrorismus allein auf der Grundlage des Alters, der Staatsangehörigkeit, der Anschrift, des Fahrzeugtyps und des Familienstands von Personen vorherzusagen. Mit diesem System werden Personen allein aufgrund ihrer persönlichen Merkmale eine höhere Wahrscheinlichkeit zugeschrieben, künftige Straftaten zu begehen, die sie noch nicht begangen haben. Es ist basierend auf den Leitlinien der EU-Kommission davon auszugehen, dass ein solches System gemäss KI-VO verboten ist.
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