Einzahlungsschein mit QR-Code
Die QR-Rechnung löst den vor über 100 Jahren eingeführten Einzahlungsschein ab. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer digitalen Schweiz. Anliegen von Rechnungsstellern und Zahlungspflichtigen werden mit dem Einzahlungsscheit mit QR-Code umgesetzt und dabei gleichzeitig alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. GwV-FINMA) erfüllt.
Im Gegensatz zu den heute verwendeten Einzahlungsscheinen, die orange oder rot sind, werden zukünftig die Einzahlungsscheine nur noch weiss sein. Zudem dürfen auf dem Zahlteil mit Ausnahme des Betrags und Angaben zum Zahlungspflichtigen keine handschriftlichen Ergänzungen bzw. Korrekturen angebracht werden.
Sämtliche Zahlungsinformationen können beispielsweise per Smartphone oder Lesegerät erfasst und via E-/M-Banking an die Bank gesendet werden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten wird reduziert. Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im Swiss QR Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar.
Veränderungen für die Rechnungsempfänger
Durch die Umstellung auf den Einzahlungsschein mit QR-Code, entstehen Veränderungen für die Rechnungsempfänger.
- Ein QR-Code (Swiss QR-Code) enthält alle zahlungsrelevanten Daten
- Neue Zahlungsreferenzen (25-stelligen Creditor Reference gemäss ISO-11649-Standard)
- Kontonummer-Formate: Unter «Konto» wird die Kontonummer des Zahlungsempfängers als IBAN/QR-IBAN angedruckt. Der Andruck von Postkonto- oder ESR-Teilnehmernummer entfällt.
Die Vorteile für die Rechnungsempfänger durch den neuen Einzahlungsschein mit QR-Code:
- Vereinfachte Rechnungsverarbeitung
- Alle Zahlungsinformationen integriert im Swiss QR-Code
- Weniger Fehler beim Einlesen
- Spart Zeit und Geld, durch weniger manuellem Aufwand
Vorteile für den Rechnungssteller
Auch für den Rechnungssteller ergeben sich Vorteile:
- Rechnungsstellung in Franken und Euro möglich
- Vereinfachter Zahlungsabgleich, weniger manueller Aufwand
- Elektronische Übermittlung von allen Zahlungsinformationen
Die Übergangsphase
Während der Übergangsphase ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine und des Zahlteils möglich. Durch den Finanzplatz Schweiz wurde noch kein Enddatum bezüglich der Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen festgelegt.
Allerdings muss jeder Zahlungspflichtige ab 30. Juni 2020 seine QR-Rechnungen mit allen Datenelement bezahlen können.
Was tun, damit Ihr Unternehmen von der QR-Rechnung profitieren kann?
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor! Kontaktieren Sie am besten schon jetzt Ihre Partner im Zahlungsverkehr – Ihre Bank und Ihren Softwarelieferanten. Damit Sie sicherstellen können, dass die Planungs- und Umstellungsarbeiten bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sind.
Zusätzliche Informationen zum QR-Code sowie zu den Gestaltungsvorgaben finden Sie im Guideline des Swiss Payment Standards von SIX oder auf www.paymentstandards.ch