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Liquiditätsprobleme: Die Pflichten des Verwaltungsrats

Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit gilt als eine wichtige Aufgabe und Verantwortung im Rahmen der Führung jeder Organisation. In der Schweiz hat nach der umfassenden Revision des Aktienrechts vor allem der Verwaltungsrat einer AG eine gesetzlich vorgeschriebene Verantwortlichkeit für die Überwachung der Finanzen im Allgemeinen und die Zahlungsfähigkeit im Besonderen. Dies vor allem deshalb, um das Unternehmen vor Insolvenz und rechtlichen Konsequenzen zu schützen, die Investitionen der Aktionäre zu schützen und das Ansehen des Unternehmens zu bewahren.

07.11.2023 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Liquiditätsprobleme

Einleitung

Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene revidierte Schweizer Aktienrecht legt neben weiteren Bestimmungen einen Fokus auf die bestehende und zukünftige Liquidität der Gesellschaft. Es umfasst neu sowohl präzisere als auch zusätzliche Handlungspflichten für den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft.

Gründe für eine Überwachung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität)

Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit stellt eine wichtige Aufgabe dar und liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrats einer AG, wie die folgenden Gründe deutlich machen (siehe Abb. 1).

  • Abwendung einer Insolvenz: Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit ist unbedingt notwendig, um einen drohenden Konkurs einer AG zu vermeiden. Firmenkonkurse haben häufig erhebliche Konsequenzen für die Unternehmung und ihre Anspruchsgruppen, wie zum Beispiel den Verlust von Arbeitsplätzen, finanzielle Schäden für das Unternehmen, seine Gläubiger und Aktionäre, sowie (straf-)rechtliche Konsequenzen für den Verwaltungsrat.
  • Compliance mit gesetzlichen Anforderungen: Das revidierte Aktienrecht der Schweiz schreibt vor, dass der Verwaltungsrat verpflichtet ist, die Zahlungsfähigkeit der AG regelmässig zu überwachen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
  • Schutz der Aktionäre: Der Verwaltungsrat hat eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, um ihre Investitionen bzw. Anteile an der Gesellschaft zu schützen. Eine Zahlungsunfähigkeit kann für die Aktionäre zum Totalverlust ihrer Kapitalbeteiligung an der AG führen. Durch die Überwachung der Zahlungsfähigkeit kann der Verwaltungsrat dazu beitragen, das Risiko für die Aktionäre zu minimieren.
  • Erhalt der Reputation des Unternehmens: Ein Konkurs kann das Ansehen und die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen. Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit und die Verhinderung eines Konkurses tragen somit dazu bei, Ansehen und Reputation des Unternehmens zu schützen.
  • Insgesamt ist die Überwachung der Zahlungsfähigkeit eine wichtige Aufgabe und Verantwortung für den Verwaltungsrat einer AG in der Schweiz, um das Unternehmen vor Insolvenz und rechtlichen Konsequenzen zu schützen, die Investitionen der Aktionäre zu schützen und das Ansehen des Unternehmens zu bewahren.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die drohende Zahlungsunfähigkeit einer Aktiengesellschaft (AG) kann schwerwiegende Folgen haben, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. In der Schweiz gilt das revidierte Aktienrecht, das die Massnahmen zur Feststellung und Vermeidung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit einer AG regelt.

Eine Schweizer AG kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit anhand von verschiedenen Indikatoren erkennen, die eng mit der Finanzplanung und -kontrolle verbunden sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte erläutert, die eine AG gemäss dem revidierten Aktienrecht unternehmen kann, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit festzustellen:

a) Finanzplanung und -analyse: Eine kontinuierliche Finanzplanung und -analyse ist unerlässlich, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Eine AG sollte ihre Finanzsituation regelmässig überwachen und zumindest eine Prognose für die kommenden drei bis zwölf Monate erstellen. Auch eine über den Jahreszeitraum hinausgehende Finanzplanung im Sinne eines Cash Forecast empfiehlt sich. Darauf aufbauend sollte eine detaillierte Analyse der finanziellen Finanzkennzahlen der AG vorgenommen werden, die neben Kennzahlen zur Liquiditäts- und Kapitalstruktur auch Cashflow-basierte Kennzahlen umfasst, sodass potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig erkannt werden können.

Die folgenden Kennzahlen empfehlen sich ganz besonders im Rahmen der Finanzanalyse.

b) Überwachung der Zahlungsverpflichtungen: Eine AG sollte ihre Zahlungsverpflichtungen regelmässig überwachen und sicherstellen, dass sie ihren Auszahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt. Eine verspätete oder gar ausbleibende Zahlung wird von Gläubigern als Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit bewertet.

Unternehmen, die ihre Zahlungsfähigkeit aktiv steuern wollen, müssen wissen, wo und wie lange das betriebliche Kapital in welchem Umfang gebunden ist und wie im Falle eines Liquiditätsengpasses eine Reduzierung der Kapitalbindung erreicht werden kann.

Beispiel:

Die Trockenbau AG ist ausschliesslich auf Grossbaustellen für Neubauten tätig. Die durchschnittliche Lagerzeit des Materials beträgt zehn Tage, die durchschnittliche Fertigungszeit auf den Baustellen 14 Tage, die durchschnittliche Debitorenfrist bis zum Eingang der Kundenzahlungen beträgt 44 Tage, und die durchschnittliche Kreditorenfrist bis zur Begleichung der Lieferantenrechnungen beträgt 36 Tage.

Die Geldumschlagsdauer (engl. Cash Conversion Cycle) ermittelt sich in diesem Fall in Höhe von:  10 Tage + 14 Tage + 44 Tage – 36 Tage =  32 Tage. Diese Zeit muss die Trockenbau AG im Durchschnitt als Gesamtlaufzeit der Kapitalbindung überbrücken, bis wieder Liquiditätszufluss erfolgt.

c) Überprüfung der Geschäftsbeziehungen: Eine AG sollte ihre Geschäftsbeziehungen regelmässig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit solventen Partnern zusammenarbeitet. Eine schlechte Zahlungsmoral oder finanzielle Schwierigkeiten bei Geschäftspartnern können sich negativ auf die Finanzsituation der AG auswirken.

Im Mittelpunkt steht dabei die Beantwortung der folgenden zwei Fragen:

  • Besitzt der Kunde die Kreditwürdigkeit für den benötigten Kreditrahmen, wobei auch die Gewährung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen als kurzfristiger Kredit gewertet werden kann?
  • Ist der Kunde voraussichtlich in der Lage, den gewährten Kredit fristgerecht und vollständig zurückzuzahlen?

d) Überwachung der Wettbewerber: Eine regelmässige Überwachung der Wettbewerber und Marktpartner kann helfen, frühzeitig potenzielle wirtschaftliche Herausforderungen zu erkennen. Auch Branchenverbände sowie die Creditreform Schweiz informieren regelmässig über die Entwicklung der Zahlungsmoral oder die Konkursentwicklung in der Branche.

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