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Versicherungsschutz für Unternehmen: Die wichtigsten Policen für Unternehmen

Eine gute Idee für ein tolles Produkt oder eine exklusive Dienstleistung allein reichen nicht. Wer mit seinem Unternehmen erfolgreich sein will, muss viel bedenken. Einen wichtigen Punkt stellen dabei die Versicherungen dar. Diese können im Fall der Fälle überlebenswichtig für das Unternehmen sein. Daher heisst es, sich rechtzeitig zu informieren, auf welche Versicherungen es für Unternehmer ankommt und entsprechende Angebote zu vergleichen. Wir liefern einen Überblick über die wichtigsten Policen für Unternehmen.

31.08.2022
Versicherungsschutz für Unternehmen

Ein guter Versicherungsschutz für Unternehmen ist auf die individuellen Gegebenheiten des Betriebs abgestimmt. Dabei geht es nicht darum, eine bestimmte Zahl an Deckungen vorweisen zu können. Vielmehr sollten neu gegründete Unternehmen darauf achten, sich gegen die Risiken abzusichern, die ihre Geschäftstätigkeit gefährden könnten. Bestimmte Versicherungen gehören dabei für Schweizer Unternehmen zum gesetzlich vorgegebenen Pflichtprogramm.

Versicherungsschutz für Mitarbeiter

Der Erfolg eines Unternehmens steht und fällt nicht zuletzt mit den Mitarbeitern. Sie sind Herz und Seele des Unternehmens. Und selbstverständlich wollen sich Mitarbeiter wertgeschätzt und sicher fühlen an ihrem Arbeitsplatz. Unternehmer in der Schweiz sind dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter, aber auch für sich selbst einen bestimmten finanziellen Schutz zu gewähren. Dabei entscheidet im Einzelfall die Rechtsform des Unternehmens darüber, ob bestimmte Policen obligatorisch sind oder nicht. So unterscheiden sich in diesem Punkt Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit begrenzter Haftung.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen gelten für alle Mitarbeiter im Unternehmen. Diese sorgen dafür, dass Unternehmer und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen im Falle von Krankheit oder Unfall oder auch bei einer Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Zu den Sozialversicherungen in der Schweiz gehören:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Familienzulage

Dabei sind AHV, IV und EO sowie die Familienzulage sowohl für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften als auch für AGs und GmbHs obligatorisch. Die ALV ist für AG und GmbH ebenfalls eine Pflichtversicherung, für Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft jedoch nicht versicherbar. Die Unfallversicherung ist für Personal in jedem Fall obligatorisch. Bei Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft hat der Unternehmer selbst die Möglichkeit, sich entweder privat oder über die Firma in Bezug auf Berufsunfälle abzusichern. Das BVG ist ebenfalls für Personal obligatorisch – zumindest ab einem Jahreslohn von aktuell CHF 21'510.

Grundsätzlich gelten die Inhaber von Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften als selbständig und nicht wie bei AGs und GmbHs als ihre eigenen Angestellten. Daher sind die Inhaber von Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften zu einem grossen Teil selbst für ihre eigene Vorsorge durch entsprechende Versicherungen verantwortlich.

Neben den oben genannten Versicherungen können weitere Personenversicherungen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise die Krankentaggeldversicherung und die Unfall-Zusatzversicherung.

Ein guter Versicherungsschutz für Mitarbeiter und ihre Angehörigen macht ein Unternehmen nicht zuletzt als Arbeitgeber attraktiv und kann beim Gewinn hochqualifizierter Kräfte helfen.

Vermögens- und Betriebsversicherungen

Im Unterschied zu den Personenversicherungen haben Unternehmer bei den Vermögens- und Betriebsversicherungen deutlich mehr Freiheiten. Jeder Unternehmer entscheidet individuell, gegen welche Risiken er sich versichern möchte. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten und der Bedarf ist nicht zuletzt branchenabhängig.

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei jedoch für nahezu jedes Unternehmen ratsam. Dabei ist vor der Entscheidung für eine Versicherung eine Risikoanalyse sinnvoll. Abgedeckt werden können Risiken wie Anlagerisiken, Betriebsrisiken, Produktrisiken sowie verschiedene Sonderrisiken. Wer einen freien Beruf ausübt, kann eine freiwillige Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt Risiken ab, die speziell mit der Ausübung des Berufs einhergehen – so beispielsweise Behandlungsfehler bei Ärzten oder Pflegekräften.

Einige Berufsgruppen in der Schweiz sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Hierzu zählen beispielweise das Motorfahrzeuggewerbe, Ärzte oder Rechtsanwälte.

Betriebsunterbruchversicherung

Wenn ein Betrieb aufgrund eines Sachschadens (z.B. Ausfall einer Maschine, Brand- oder Wasserschaden) nicht oder nur teilweise weitergeführt werden kann, hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt sowohl Umsatzausfälle als auch zusätzliche Kosten, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs entstehen.

Rechtsschutz für Unternehmen

Unternehmen haben ein relativ hohes Risiko, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Gerichtliche Verfahren sind oft sehr kostspielig und langwierig. Rechtschutzversicherungen unterstützen und beraten vorgängig, damit ein Rechtsstreit vermieden oder einvernehmlich beigelegt werden kann. Ist ein gerichtliches Verfahren unausweichlich, sichert eine Rechtsschutzversicherung die damit zusammenhängenden Kosten ab. Neben Anwalts- und Gerichtskosten werden auch Parteientschädigungen im Falle des Unterliegens sowie Kosten für Expertisen übernommen. Eine gute Rechtsschutzversicherung unterstützt sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Sachversicherung

Es gibt für Unternehmen zwei Arten der Sachversicherung: Die Gebäudeversicherung für Unternehmen und die Versicherung der Fahrhabe. Die Gebäudeversicherung ist nur von Belang, wenn das Unternehmen in eigenen Liegenschaften betrieben wird. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Unternehmensräume eigenständig gegen Schäden durch Brand oder Leitungswasser sowie gegebenenfalls gegen Elementarschäden zu versichern. Als Fahrhabe wird alles bezeichnet, was sich innerhalb des Gebäudes befindet – dies reicht von Produkten und Computern bis hin zu Fahrzeugen und Maschinen.

Cyberversicherung

Die Digitalisierung schreitet in Unternehmen mit grossen Schritten voran. Dabei vergrössert sich auch die Gefahr von Hackerangriffen und Cyberkriminalität. Unternehmen, die im Tagesgeschäft mit sensiblen Daten umgehen oder auf funktionstüchtige Systeme angewiesen sind, können sich mit einer Cyberversicherung gegen Datenmissbrauch, -verlust, eBanking Diebstahl, Betrug (Social Engineering) und gegen die Folgen von Systemausfällen schützen. Hardware, so auch Maschinen und technische Anlagen, lassen sich über eine technische Versicherung absichern.

Weitere Versicherungen für Unternehmen

Neben diesen konventionellen Versicherungen kommen auch spezielle Versicherungsprodukte infrage, welche je nach Tätigkeit und Branche eines Unternehmens zu empfehlen sind. Dazu gehört beispielsweise die Montageversicherung. Diese deckt das Risiko von unvorhergesehenen und plötzlichen Beschädigungen von Anlagen und Maschinen am Montagestandort. Vor Ausfällen von Kundenzahlungen schützt eine Kreditversicherung.

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