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Vorsteuerabzug Rechnung: Zulässigkeit von unsignierten PDF-Rechnungen

Die Digitalisierung machts möglich – immer mehr kann via E-Mail abgewickelt werden. Doch ist das Versenden von unsignierten Rechnungen mehrwertsteuerlich zulässig? Oder wirkt sich dies negativ auf den Vorsteuerabzug des Vertragspartners aus?

28.06.2022 Von: Alain Villard
Vorsteuerabzug Rechnung

Entwicklung in der EU und der Schweiz

Am 28. Januar 2009 hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften erlassen Diese brachte wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaft. Wesentlichstes Element der Neuerungen war die Gleichstellung von Papier- und PDF-Rechnungen, was die aufwendige und insbesondere teure elektronische Signatur zu verdrängen drohte. In der Folge haben die Leistungserbringer nämlich mit zunehmendem Mass auf die Rechnungsstellung auf Papier und die elektronische Signatur von PDF-Rechnungen verzichtet.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hingegen öffnete sich nicht in gleichem Masse gegenüber den neuen Bestrebungen wie die EU. Sie hat zwar nie explizit die Verwendung unsignierter PDF-Rechnungen verboten, sondern sich immer auf die Beweismittelfreiheit (Art. 81 Abs. 3 MWSTG) berufen und gleichzeitig auf den sicheren Weg der elektronischen Signatur verwiesen. Mit der Verwendung unsignierter PDF-Rechnungen waren die Steuerpflichtigen mit Blick auf ihren Vorsteuerabzug nie auf der sicheren Seite.

Die ESTV hat am 27. September 2016 eine Praxispräzisierung zum elektronischen Geschäftsverkehr in ihren Fachinformationen publiziert. Die Präzisierung betrifft die elektronische Signatur und enthält zudem Anmerkungen zu Begriffen im Zusammenhang mit PDF-Rechnungen. Diese Praxispräzisierung klärt die meisten offenen Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von unsignierten PDF-Rechnungen für den Vorsteuerabzug.

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