Geldflussrechnungen als elementares Instrument für ein Unternehmen
Neben dem Gewinn stellt der Cashflow eine der zentralen Grössen für die Beurteilung der Finanzlage eines Unternehmens dar. Der Cashflow wird dabei als Veränderung eines Fonds (zum Beispiel «Flüssige Mittel») verstanden, und die Geldflussrechnung legt die verschiedenen Einflussgrössen auf die Fondsveränderung während eines Geschäftsjahrs offen. Sie ist somit ein elementares Instrument, um die Finanzlage des Unternehmens einzuschätzen, insbesondere auch für die Beurteilung der Entwicklung der Zahlungsfähigkeit.
Die Pflicht zur Erstellung einer Geldflussrechnung wurde auf die grösseren Unternehmen beschränkt (Art. 961 Ziff. 2 OR). Es sind dies Firmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. Davon betroffen sind Gesellschaften, die zwei der nachfolgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio./Umsatz CHF 40 Mio. und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Auf die Geldflussrechnung kann verzichtet werden, wenn das Unternehmen selbst oder eine juristische Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (Art. 961d Abs. 1 OR). Die Einhaltung des anerkannten Standards muss von einem zugelassenen Revisionsexperten geprüft werden. Zudem kann bei kleinen und mittleren Unternehmen neu auch eine qualifizierte Minderheit nach Art. 961d Abs. 2 OR eine Geldflussrechnung verlangen.
Wichtige Elemente der Geldflussrechnung
Das Gesetz verzichtet auf ein fixes Gliederungsschema und verlangt gemäss Art. 961b OR die gesonderte Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Inhalt der Geldflussrechnung
Dem Ersteller wird weitgehend freie Hand gelassen, wie die Veränderung der verschiedenen Geldflüsse dargestellt wird. Gemäss Botschaft zum neuen Rechnungslegungsrecht kann die Geldflussrechnung in einfachen Verhältnissen auch sehr kurz sein. Sofern jedoch keine triftigen Gründe für Abweichungen bestehen, richtet sich die Gliederung nach den Vorschriften zur Bilanz (Art. 959a OR). So sind also beispielsweise bei der Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus Investitionstätigkeit mindestens die Investitions- bzw. Desinvestitionsvorgänge für Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen, immaterielle Werte sowie nicht einbezahltes Grundkapital offenzulegen. Bei der Veränderung der flüssigen Mittel aus Finanzierungstätigkeit wird der Geldzufluss aus Eigenkapitaleinzahlungen und der Aufnahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten dargestellt. Geldabflüsse in diesem Bereich umfassen die Rückzahlung von Finanzschulden sowie Ausschüttungen aus dem Eigenkapital.
Zulässige Fonds
Mit dem Begriff Geldflussrechnung und den Vorgaben in Art. 961b OR signalisiert der Gesetzgeber, dass die zulässigen Fonds eng auszulegen sind und sich auf flüssige Mittel und geldnahe Vermögenspositionen beschränken. Als zulässige Fonds der Geldflussrechnung gelten, analog zu Swiss GAAP FER 4, die Fonds «Flüssige Mittel» und «Netto-Flüssige Mittel». Die Veränderung dieser sich aus Bilanzkonten zusammensetzenden Fonds muss mit der Veränderung der Bilanzkonten übereinstimmen.
Abbildung 2: Prüfung der Geldflussrechnung
Abbildung 3: Geldflussrechnung mit Fonds Flüssige Mittel
Abbildung 4: Geldflussrechnung mit Fonds Netto-Flüssige Mittel
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
Die in der Praxis weitverbreitete indirekte Methode geht vom Periodenergebnis aus und korrigiert dieses um die nicht fonds- bzw. geldwirksamen Aufwendungen und Erträge.
Abbildung 5: Darstellung des Geldflusses aus Betriebstätigkeit in der indirekten Methode
Abbildung 6: Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus Investitionstätigkeit
Veränderung der flüssigen Mittel aus Investitionstätigkeit
Der Investitionsbereich umfasst Zu- und Abgänge von Sach- und Finanzanlagen, Erwerb und Veräusserungen von Organisationen sowie von immateriellen Vermögenswerten.
Veränderung der flüssigen Mittel aus Finanzierungstätigkeit
Vorgänge im Finanzierungsbereich sind Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten und des einbezahlten Eigenkapitals sowie die Gewinnausschüttung.
Abbildung 7: Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus Finanzierungstätigkeit
In der Praxis kommt es vor, dass die ausbezahlten Dividenden im Geldfluss aus Betriebstätigkeit statt im Finanzierungsbereich ausgewiesen werden. Damit soll aufgezeigt werden, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Dividenden aus dem operativen Cashflow zu bezahlen. In diesem Zusammenhang werden oft noch die Bezeichnungen «Cashflow Brutto» und «Cashflow Netto» verwendet.
Beispiel
Cashflow Brutto – Dividendenzahlung = Cashflow Netto
Das neue Rechnungslegungsrecht macht diesbezüglich keine Vorschriften.
Anforderungen aus Sicht des Prüfers
Um eine Geldflussrechnung effizient zu prüfen, muss die Herleitung der Daten vom Prüfer nachvollzogen werden können. Der Ersteller der Geldflussrechnung hat dazu die Herleitung und seine Überlegungen zur Geldflussrechnung schriftlich zu dokumentieren.