Der Abfallerzeuger muss anhand seiner Zusammenstellung der Abfallarten und der zugehörigen Jahresmengen für die regelmässig zu entsorgenden Abfälle einen oder sogar mehrere Entsorgungsrahmenverträge abschliessen. Empfehlenswert ist eine Vertragslaufzeit von maximal fünf Jahren. Der Vertrag für die Abfallentsorgung sollte so ausgestaltet sein, dass von beiden Seiten aus individuell zu vereinbarenden wichtigen Gründen der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Wichtige Gründe können der Wegfall oder wesentliche Änderungen der Beschaffenheit von bestimmten Abfällen des Erzeugers oder dauerhafte gravierende Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen sein. Der Abfallerzeuger kann seinen Rahmenvertrag entweder mit dem Transporteur oder mit dem Betreiber einer oder mehrerer Entsorgungsanlagen abschliessen.
Dank dieser Kriterien entscheiden Sie sich bei der Abfallentsorgung für den optimalen Transporteur oder Entsorger:
Transporteur
- Zertifizierung als Fachbetrieb für die Abfallentsorgung
- Transportgenehmigungen für die relevanten Abfallarten
- Eignung des Fuhrparks abfallrechtlich und gefahrgutrechtlich
- Eignung der Transportbehälter (bei Bedarf) gemäss Gefahrgut- und Wasserrecht
- Referenzen
- Aussendarstellung (Marketing und Vertrieb: Aussendienst, Internet, Printmedien, Präsenz auf Messen und Kongressen)
- Preislisten
Entsorger
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Immissionsschutz- und wasserrechtliche Anlagengenehmigungen
- Abfallrechtliche Genehmigungen für die relevanten Abfallarten
- Eignung der Anlage für die speziellen Anforderungen des Abfallerzeugers auch unter logistischen Aspekten
- Referenzen
- Aussendarstellung (Marketing und Vertrieb: Ausendienst, Internet, Printmedien, Präsenz auf Messen und Kongressen)
- Preislisten