Für einige Sonderfälle (z. B. Lehrlinge, Kurzaufenthalter) sieht das Gesetz jedoch die Schriftlichkeit vor. Für den Handelsreisendenvertrag ist ebenfalls der schriftliche Vertrag vorgesehen, er ist aber nicht Gültigkeitserfordernis für dessen Zustandekommen. Beim Heimarbeitsvertrag sind die konkreten Auftragskonditionen schriftlich zu regeln.
Neben diesen Vertragsabschlüssen sieht das Gesetz die Schriftform für einige Abreden ausdrücklich vor, sofern damit vom Gesetz abweichende Regelungen oder ausdrücklich der Schriftlichkeit unterstellte Vereinbarungen getroffen werden sollen. Es betrifft dies insbesondere:
- Abweichung von der Probezeitdauer
- Abweichung von den Kündigungsfristen
- Abweichungen von der gesetzlichen Überstundenregelung
- Abweichende (mindestens gleichwertige) Lohnzahlungen bei Verhinderungen des Arbeitnehmers
- Pauschalisierung des Auslagenersatzes (Pauschalspesen)
- Konkurrenzverbot
- Erfinderklausel
Weitergehende Regelungen die Sie in der Vorlage Arbeitsvertrag finden:
Sollten nicht einfach die Bestimmungen des OR übernommen werden, können weitere Elemente im Arbeitsvertrag geregelt werden. Es sind dies besondere:
- Probezeit
- Kündigungsfristen
- Ferien
- Feiertage
- Arbeitsfreie Tage
- Überstundenregelung
- Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft
- Spesen
- Konkurrenzverbot
- Nebenbeschäftigung
- Erfinderklausel
- Schlussbestimmungen
- Bei Handelsreisenden zusätzlich: Reisegebiet und Provisionsregelung
Wir empfehlen Ihnen, im Arbeitsvertrag nicht nur die minimal erforderlichen Vertragspunkte aufzunehmen, sondern auch auf die weiteren Punkte hinzuweisen. Dies ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, aber aus Gründen der Transparenz den Mitarbeitenden gegenüber angezeigt.
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