Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wurden im Jahre 2002 die Anforderungen an Berufsbildungsverantwortliche klar definiert. Die Praxis zeigt aber, dass diese Anforderungen in vielen Betrieben und bei den Organisationen der Arbeitswelt noch weitgehend unbekannt sind.
Für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben hat sich wenig geändert. Aus dem ehemaligen Lehrmeisterkurs wurde ein 100 Lernstunden oder 40 Kursstunden umfassender Berufsbildner-Lehrgang. Für Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen sowie in Lehrwerkstätten wurden aber erhöhte Anforderungen definiert. Diese müssen neu drei Voraussetzungen erfüllen, um ihre Funktion ausüben zu können. Sie verfügen:
- über einen höheren beruflichen Abschluss auf dem Gebiet, in dem sie unterrichten. Dies kann eine Berufsprüfung (eidg. Fachausweis), eine Höheren Fachprüfung (eidg. Diplom), eine Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität oder ETH sein. Die kantonalen Berufsbildungsämter können andere Qualifikationen als gleichwertig anerkennen.
- über zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet.
- über eine berufspädagogische Bildung von 300 oder 600 Lernstunden, je nachdem ob sie ihre Funktion im Nebenberuf (bis ca. 50%) oder im Hauptberuf wahrnehmen.
Vor allem die Organisationen der Arbeitswelt, als Veranstalter überbetrieblicher Kurse, sowie Firmen mit Lehrwerkstätten sind gefordert, ihre Kursleitenden und Berufsbildner/innen entsprechend weiterbilden zu lassen.
Attraktive Doppelabschlüsse
Aktuell absolvieren viele Berufsbildner/ innen das SVEB-Zertifikat oder den eidgenössischen Fachausweis Ausbilder/in. Damit würden Sie das Obligatorium einer berufspädagogische Bildung von 300 oder 600 Lernstunden erfüllen. In den Bildungszielen geforderte Themen wie beispielsweise Jugendführung oder Beurteilung und Förderung von Lernenden sind in diesen Weiterbildungen aber nicht enthalten. In zwei auf diese Zielgruppe abgestimmten Ausbildungsmodulen kann mit wenig Zusatzaufwand ein Doppelabschluss «SVEB-Zertifikat und Berufsbildner/in im Nebenberuf» und «Ausbilder/in mit eidgenössischem Fachausweis und Berufsbildner/in im Hauptberuf» erworben werden. Personen, welche bereits früher das SVEB-Zertifikat oder den eidgenössischen Fachausweis Ausbilder/in erworben haben, erlangen die Berufsbildner-Abschlüsse über zwei dreitägige Ergänzungsmodule.
Ein modulares Angebot erlaubt jeder Zielgruppe ihr individuelles Ausbildungsziel zu erreichen und die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes zu erfüllen.