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Lohnausweis ausfüllen: So deklarieren Sie die Vergütung korrekt

Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Lohnausweis auszustellen. In der Regel wird der Lohnausweis im Januar für das vergangene Jahr den Arbeitnehmern zugestellt. Gerade in der Praxis gibt es diverse Stolperfallen beim Ausfüllen des Lohnausweises. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie ein Lohnausweis auszufüllen ist.

15.01.2024 Von: Ralph Büchel
Lohnausweis ausfüllen

Was ist wo zu deklarieren?

Folgendes ist im Kopf des Lohnausweises auszufüllen (hier finden Sie eine Abbildung dazu):

Buchstabe A ankreuzen
Buchstabe C AHV-Nummer und Geburtsdatum
Buchstabe D Massgebendes Kalenderjahr
Buchstabe E Lohnperiode (von 1.1. resp. Beginn der ersten Anstellung, bis 31.12. resp. Ende der letzten Anstellung im Kalenderjahr)
Buchstabe F

Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Dieses Feld ist anzukreuzen, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für den Arbeitsweg erwachsen:

  • Nutzung eines Geschäftsautos (zusätzlich zur Aufrechnung in Ziffer 2.2)
  • Sammeltransport
  • Aussendienstmitarbeitende, die überwiegend mit dem Privatauto direkt zu den Kunden fahren und dafür entschädigt werden
  • geschäftlich begründetes Generalabonnement (ist die Summe der Einzelbillette höher oder gleich hoch aus wie der Preis eines Generalabonnements) ohne Aufrechnung in Ziffer 2.3
Buchstabe G

Kantinenverpflegung/Lunch-Checks. Das Feld ist anzukreuzen, falls

  • der Arbeitnehmer das Mittag- oder Abendessen verbilligt in einem Personalrestaurant einnehmen kann, unabhängig davon, ob die Person davon Gebrauch macht
  • wenn dem Arbeitnehmer Lunch-Checks abgegeben werden
  • wenn einem Aussendienstmitarbeiter während mindestens der Hälfte der Arbeitstage die (Mehr-) Kosten für eine auswärtige Hauptmahlzeit in Form von Spesenentschädigungen bezahlt werden. (Bei Mitarbeitenden die ausschliesslich im Aussendienst tätig sind, ist in Ziffer 15 zu vermerken: «Mittagessen durch Arbeitgeber bezahlt».)

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