Lohn und Unternehmenssteuerreform
Die Schweiz steht auf der «Grauen Liste» der EU für Steuerparadiese. Es geht dabei um international tätige Holdinggesellschaften, welche in der Schweiz privilegiert besteuert werden. 2014 hatte sich die Schweiz in einem «Memorandum of Understanding» mit der EU verpflichtet, ihr Steuerregime abzuschaffen. Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III im Jahr 2017 verzögerte sich das Vorhaben jedoch.
Die vorgesehene Patentbox bewirkt, dass ein Teil der Gewinne aus Erfindungen in den Kantonen künftig ermässigt besteuert wird. Zudem haben die Kantone die Möglichkeit, einen zusätzlichen Abzug von höchstens 50 Prozent für F&E-Ausgaben vorzusehen. Darüber hinaus können Kantone mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von mindestens 18,03 Prozent einen Abzug für Eigenfinanzierung einführen. Diese Sonderregelungen werden von einer Entlastungsbegrenzung flankiert. Sie sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung der Sonderregelungen versteuern muss.
Weiter geplant ist die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer: Die Kantone erhalten neu 21,2% aus den Erträgen der direkten Bundessteuer (bisher: 17%). Das verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum, um bei Bedarf ihre Gewinnsteuern zu senken und so wettbewerbsfähig zu bleiben. Grosskonzerne werden tenden ziell mehr, KMU weniger Steuern bezahlen als heute. Mit der zusätzlichen einen Milliarde Franken aus der direkten Bundessteuer gelten die Kantone auch die Städte und Gemeinden für allfällige geringere Steuer einnahmen ab.
Zusätzlich soll der Finanzausgleich an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst werden, sodass es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Die finanzschwachen Kantone erhalten vom Bund während sieben Jahren rund 180 Millionen Franken.
Die Dividendenbesteuerung soll auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen auf mindestens 50 Prozent erhöht werden. Die Kantone können auch eine höhere Besteuerung vorsehen.
Anpassungen sollen auch beim Kapitaleinlageprinzip erfolgen, nämlich Einschränkung der steuerbefreiten Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven.
Die Eidgenossenschaft würde bei Annahme der Vorlage vorerst nicht auf die EU-weite «Schwarze Liste» von Steuerparadiesen gesetzt, wie die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten in Brüssel entschieden. Zeit bleibt bis Ende 2019.
Finanzierung der AHV
Die Finanzierung der AHV dürfte sich zunehmend verschlechtern. Die jährlichen Einnahmen werden nicht mehr ausreichen, um die laufenden Renten zu finanzieren.
2017 verzeichnete die AHV mehr als 44 Milliarden Franken, davon zwei aus dem Kapital ertrag. Die Ausgaben lagen bei gut 43 Milliarden Franken. Das Umlagedefizit – die Differenz zwischen den Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten und der öffentlichen Hand und den Ausgaben – betrug rund eine Milliarde Franken. 2018 verloren die Ausgleichsfonds unserer Sozialwerke (AHV/ IV/EO) über eine Milliarde Franken an den Finanzmärkten.
Die finanzielle Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Das kumulierte Umlagedefizit wird zwischen 2021 und 2030 ungefähr 43 Milliarden Franken erreichen. Um den Ausgleichsfonds bis 2030 auf dem Stand einer Jahresausgabe zu halten (2017: CHF 45,8 Mia.), wie es das Gesetz vorsieht, könnten der AHV rund 53 Milliarden Franken fehlen.
Erstmals seit über 40 Jahren sollen die Beiträge für die AHV leicht angehoben werden. Der Beitragssatz von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmenden wird um je 0,15 Prozentpunkte (auf 8,7%) erhöht. Damit werden Arbeitgeber und Arbeitnehmende zusammen 1,2 Milliarden Franken zur Sicherung der AHV beitragen. 800 Millionen Franken sollen aus der Mehrwertsteuer dazukommen.
Der Finanzierungsbedarf bei der AHV würde dadurch wesentlich verkleinert, aber nicht gelöst. Die geplante strukturelle Reform der AHV (AHV 21) bleibt allerdings unumgänglich, auch wenn die Vorlage angenommen wird. Damit wird unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer folgen.
Einheit der Materie
Hier der Druck der EU, da der Druck der AHV. Arbeitgebervertreter werden nach den bisherigen Erfahrungen einer Erhöhung der AHV-Beiträge für Arbeitgebende um CHF 1.50/CHF 1000.– nur zustimmen, wenn sie umgekehrt steuerlich entlastet werden.
Zwei politisch kaum lösbare Probleme werden in dieser Abstimmung miteinander verknüpft. Arbeitnehmende werden nach den Berechnungen aus Bundesbern ohne Beiträge ihrer Arbeitgeber 600 Mio. aufbringen müssen. Stimmbürger, die gegen eine Mehrbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sind, könnten die Gesamtvorlage zum Scheitern bringen.
Reform «AHV 21»
Bundesrat Alain Berset will im Anschluss an das Abstimmungsergebnis noch dieses Jahr die Botschaft zur Revision der AHV ausarbeiten. Je nachdem wird die Mehrwertsteuer etwas mehr oder weniger ansteigen. Damit einher geht unter anderem das Rentenalter 65 für Frauen und Männer.