Hauptaufgaben des Beirates
Je nach Grösse des Unternehmens sollte der Beirat aus vier bis acht Personen bestehen, die sich vier- bis sechsmal im Jahr und bei ad-hoc-Entscheidungen treffen. Zu den Hauptaufgaben des Beirates gehört es, die Geschäftsführung objektiv zu beraten, die Auswahl des Nachfolgers vorzunehmen und den Übergabeprozess zu begleiten und Regelungen zu treffen, wenn die aktuelle Führungsperson plötzlich ausfällt.
Bei jeder Unternehmensnachfolge ist die Due Diligence, sprich die Überprüfung der Firma, sehr wichtig. Wenn das Unternehmen eines Elternteils oder Verwandten übernommen wird, besteht die Gefahr, dass dies ohne Beratung nicht objektiv genug gemacht wird. Falls es Konflikte gibt, ist auch die Mediation eine gute Möglichkeit, diese zu lösen. Die in der Mediation erarbeiteten Ergebnisse sind in aller Regel tragfähiger als ein Richterspruch. Die Mediationsvereinbarung lässt sich gut durchsetzen, wenn man entsprechende vertragliche Verpflichtungen festlegt.
Für die optimale Überprüfung der Due Diligence, können Sie sich am Ende dieses Beitrages eine besonders ausführliche, 11-seitige Checkliste herunterladen.
Altersvorsorge für Unternehmer
Fachleute empfehlen den Unternehmensleitenden unbedingt eine ausreichende Altersvorsorge im Rahmen der Nachfolgeplanung anzulegen. Investitionen in einem Unternehmen sind immer Risikokapital. Besonders Unternehmer, die eine familieninterne Nachfolge anstreben, müssen darauf achten, dass bis zum Generationenwechsel ein Privatvermögen aufgebaut wird, empfiehlt Wirtschaftsjurist Dr. Max Nägeli von der Firma M&A Pool AG. Dieses dient einerseits zur Altersvorsorge, andererseits auch um nach dem Tod die anderen Erben gerecht auszuzahlen. Vor allem muss man dafür sorgen, dass die Unternehmensanteile im (Privat-) Vermögen nicht ein Klumpenrisiko bilden. Der Unternehmer hat wie jeder andere Anleger eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Wenn möglich, sollte er sein Vermögen diversifizieren. Viele Unternehmer, so Nägeli, scheuen solche Lösungen, weil sie zur Bildung von Privatvermögen Steuern bezahlen müssen. Das rächt sich aber spätestens beim Generationenwechsel. Gerade wenn mehrere Kinder da sind und sich nicht alle am Unternehmen beteiligen wollen, wird es ohne Privatvermögen schwierig, einen gerechten Ausgleich zu finden. Wenn man sich frühzeitig über die Steuersituation informiert, kann durch eine optimale Steuerplanung einiges an Steuern eingespart werden. In der Regel muss man mindestens fünf Jahre Zeit veranschlagen, um optimale steuergünstige Lösungen zu finden.
Möglichkeiten für die Unternehmensnachfolge nach Fusionsgesetz (FusG)
Nachfolger: Eine oder mehrere Personen, die das Geschäft im Rahmen der Nachfolgeplanung übernehmen und gemeinsam weiterführen wollen.; Keine weiteren Erben.
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Nachfolger: Eine oder mehrere Personen, die das Geschäft im Rahmen der Nachfolgeplanung übernehmen und gemeinsam weiterführen wollen.; Weitere Erben, die nur am Unternehmen beteiligt sein wollen und zu Mitarbeit nur beschränkt oder gar nicht bereit sind.
Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
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Nachfolger: Die Geschäftsleitung wird an Aussenstehende übergeben, die Erben wollen aber Beteiligungen und Kontrolle behalten.
Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
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Nachfolger: Nachfolgeplanung - Das ganze Unternehmen soll Aussenstehenden überlassen werden.; Erben sollen höchstens Anteile an einer Kapitalgesellschaft bekommen.
Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
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