Zollkosten: So sparen Sie im Import
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Zollkosten sparen
Viele Unternehmerinnen und Unternehmen denken, dass die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import durch die Zollverwaltung erstellt wird. Darum vertrauen sie darauf, dass die Angaben in dieser «Zollquittung» korrekt sein müssen. Das stimmt so nicht: Die Verzollung im Import wird meist von einem Zolldeklaranten durchgeführt, der Angestellter einer Speditionsfirma oder einer Verzollungsagentur ist.
Die Daten, die der eVV Import zugrunde liegen, werden aufgrund der Angaben in der ausländischen Lieferantenrechnung erfasst. Oft fehlen in diesen Lieferantenrechnungen wichtige Angaben, was zu Falschverzollungen führen kann. Dadurch können Ihnen unnötige Kosten entstehen.
Begriffserklärungen |
Zollkosten – Zollabgaben – Zölle Der Begriff Zollabgaben oder umgangssprachlich «Zölle» steht offiziell für die durch die Eidgenössische Zollverwaltung in Rechnung gestellten Zollkosten, die sich in der Schweiz zumeist aufgrund des Bruttogewichts einer importierten Ware berechnen lassen. |
Zollgebühren – Verzollungsgebühren Zollgebühren, oder auch Verzollungsgebühren genannt, werden von Firmen erhoben (Spediteure und Verzollungsdienstleister), welche für die Durchführung der Verzollung beauftragt wurden. Die Zollgebühren können individuell festgelegt werden und richten sich oftmals nach der Anzahl Verzollungen und Verzollungspositionen. |
Die Lieferantenrechnung als Basis der Verzollung
Prüfen Sie Ihre Lieferantenrechnungen! Dann werden Sie feststellen, dass von vielen ausländischen Lieferanten die wichtigsten Aussenhandelsdaten nicht korrekt sind oder dass Angaben fehlen.
Diese Lieferantenrechnung bildet jedoch die Grundlage für die Verzollung und damit für die eVV Import. Aufgrund dieser Daten werden die Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben beim Käufer der Waren (Importeur) erhoben. In vielen Firmen werden die Veranlagungsverfügungen direkt in der Buchhaltung verwaltet. Die Daten, welche als Erhebungsmerkmale der Zollkosten dienen, werden von der Buchhaltung oft nicht oder nur ungenügend kontrolliert. So kann es vorkommen, dass Sie jahrelang zu viele Zollabgaben bezahlen. Mit unseren Tipps entwickeln Sie ein einfaches System, das Sie dabei unterstützt, Zollkosten zu sparen.
Lieferanten in die Pflichtnehmen: Mindestangaben fordern!
Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie die Lieferanten in die Pflicht und fordern Sie die Mindestangaben auf den grenzüberschreitenden Rechnungen! Verankern Sie diese Mindestangaben in Ihren Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) oder halten Sie die entsprechenden Punkte im Vertrag mit Ihrem Lieferanten fest.
Sie können diese Aussenhandelsdaten auch mit jeder Bestellung beim Lieferanten einfordern. Wichtig: Verlangen Sie die notwendigen Daten von Ihren Lieferanten und überprüfen Sie, ob die Informationen auf der Rechnung vollständig sind.
Teilen Sie Ihren Lieferanten ausserdem mit, dass Mehrkosten der Zollabgaben, die durch falsche Angaben in deren Rechnungen entstehen, zurückbelasten werden.
Zollkosten sparen: Kontrollieren Sie die Rechnungen
Gerade EU-Lieferanten, die hauptsächlich in der EU Waren verkaufen, kennen sich mit Aussenhandelsdaten selten gut aus. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung innerhalb der EU werden diese Informationen oft nicht benötigt. Dies führt dazu, dass viele Aussenhandelsdaten in der Lieferantenrechnung fehlerhaft deklariert werden. Auch Lieferanten aus dem asiatischen Raum stellen ungenügende Rechnungen aus, da sie die Angaben für eine korrekte Importverzollung in die Schweiz schlichtweg nicht kennen.
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