Wichtige Konstellationen
Im Zusammenhang mit Liegenschaften sind zwei unterschiedliche Konstellationen zu betrachten. Die juristische Person verfügt in einem anderen Kanton über eine Betriebsstätte (Betriebsliegenschaft) oder aber nur über eine Liegenschaft (Kapitalanlageliegenschaft). Verfügt die juristische Person über eine Betriebsstätte im anderen Kanton, so ist sie in diesem Kanton auch unternehmerisch tätig und es handelt sich um eine Betriebsliegenschaft. Verfügt die juristische Person jedoch nur über eine Liegenschaft und keine unternehmerische Tätigkeit dort, so wird diese Liegenschaft im anderen Kanton als Anlageliegenschaft qualifiziert. Die Steuerausscheidung erfolgt in beiden erwähnten Fällen unterschiedlich.
Ähnlich wie bei den natürlichen Personen erfolgt eine Ausscheidung für das steuerbare Kapital und eine Ausscheidung für den steuerbaren Gewinn.
Interkantonale Steuerausscheidung mit Betriebsliegenschaft
Das gesamte steuerbare Kapital sowie der gesamte steuerbare Gewinn sind letztendlich mittels interkantonaler Steuerausscheidung den einzelnen Kantonen zuzuweisen.
Das Kapital wird auf die einzelnen Kantone proportional nach Lage der Aktiven zugewiesen. Die lokalisierbaren Aktiven werden den einzelnen Kantonen zugewiesen. Hierbei handelt es sich um Aktiven, die mit einem Standort fest verbunden sind (bspw. Liegenschaft, Vorräte, Mobiliar). Diese Zuweisung erfolgt direkt aus der Buchhaltung.
Aktiven, welche dem Unternehmen als Ganzes dienen, stellen mobile Aktiven dar und werden nach proportionaler Zuteilung der lokalisierten Aktiven verteilt.
Der Gewinn wird mithilfe von Hilfsgrössen auf die einzelnen Kantone verteilt, wobei in der Regel dem Hauptsitzkanton ein Präzipuum von 20% zugewiesen wird. Hilfsfaktoren sind in aller Regel
- der Umsatz;
- Löhne/Gehälter kapitalisiert mit 10%;
- Mietzinsen kapitalisiert mit 6%,
je nach Tätigkeit des Unternehmens. Bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen ist der Umsatz als Hilfsfaktor mitzuberücksichtigen, bei Fabrikationsunternehmen und Bauunternehmen dienen die kapitalisierten Löhne/Gehälter resp. Mietzinsen als Hilfsfaktoren.
Praxisbeispiel
Die Müller AG erbringt Beratungsdienstleistungen und hat ihren statutarischen Sitz in St. Gallen. Daneben ist die Müller AG in den Kantonen Genf und Zürich tätig. Im Kanton Zürich verfügt die Müller AG zudem über eine Liegenschaft, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Müller AG realisierte einen Gewinn von CHF 300'000.- und das steuerbare Kapital beträgt CHF 1'000'000.-. SIe erzielte einen Jahresumsatz von CHF 10 Mio., wobei in St. Gallen ein Umsatz von CHF 6 Mio., in Zürich von CHF 3 Mio. und in Genf von CHF 1 Mio. erzielt worden ist.
Die Liegenschaft in Zürich hat einen Wert von CHF 1 Mio. Das Büromobiliar in Zürich hat einen Buchwert von CHF 120'000.-, in Genf von CHF 250'000.- und in St. Gallen von CHF 50'000.-. Weiter betragen die Debitoren CHF 800'000.- und die übrigen mobilen Konti 800'000.-.
Wie sieht nun die Steuerausscheidung aus:
Kapitalausscheidung:
Total | SG | ZH | GE | |
Lokalisierte Aktiven | ||||
Liegenschaft | 1 000 000.– | 0.– | 1 000 000.– | 0.– |
Mobiliar | 420 000.– | 50 000.– | 120 000.– | 250 000.– |
Total lokalisierte Aktiven | 1 420 000.– | 50 000.– | 1 120 000.– | 250 000.– |
In Prozent | 100% | 3,5% | 79% | 17,5% |
Mobile Aktiven | ||||
Mobile Konti (Zuweisung %) | 800 000.– | 28 000.– | 632 000.– | 140 000.– |
Debitoren (Zuweisung nach Umsatz) | 800 000.– | 480 000.– | 240 000.– | 80 000.– |
Total Aktiven | 3 020 000.– | 558 000.– | 1 992 000.– | 470 000.– |
In Prozent | 100% | 18,5% | 66% | 15,5% |
Steuerbares Kapital | 1 000 000.– | 185 000.– | 660 000.– | 155 000.– |
Gewinnausscheidung:
Total | SG | ZH | GE | |
Umsatz | 10 000 000.– | 6 000 000.– | 3 000 000.– | 1 000 000.– |
In Prozent | 100% | 60% | 30% | 10% |
Steuerbarer Gewinn | 300 000.– | |||
Präzipuum 20 % | 60 000.– | 60 000.– | ||
Rest zu verteilen nach Umsatz | 240 000.– | 144 000.– | 72 000.– | 24 000.– |
Steuerbarer Gewinn | 300 000.– | 204 000.– | 72 000.– | 24 000.– |
Interkantonale Steuerausscheidung mit Kapitalanlageliegenschaft
Kapitalanlageliegenschaften sind solche, in denen keine Tätigkeit der Unternehmung ausgeübt wird und stellen somit ein Spezialsteuerdomizil dar. Die Ausscheidung erfolgt anders als bei der interkantonalen Steuerausscheidung mit Betriebsstätte.
Da es sich bei der Kapitalanlageliegenschaft um ein Spezialsteuerdomizil handelt, erfolgt die Zuteilung der Kapitalanlageliegenschaft dem Spezialsteuerdomizil. Die übrigen Aktiven werden dem Hauptsteuerdomizil und deren Betriebsstätten zugewiesen.
Beim Gewinn erfolgt bei der Kapitalanlageliegenschaft wiederum eine objektmässige Zuweisung, indem die Gewinnungskosten für die Kapitalanlageliegenschaft dem Belegenheitsort zugewiesen werden. Darunter fallen die Unterhaltskosten, Betriebskosten, Abschreibungen und Verwaltungskosten. Die Schuldzinsen hingegen erfolgen wiederum einer proportionalen Zuweisung basierend auf den zugewiesenen Aktiven.
Praxisbeispiel
Beispiel Kapitalanlageliegenschaft:
Die Müller AG erbringt Beratungsdienstleistungen und hat ihren statutarischen Sitz in St. Gallen. Daneben ist die Müller AG im Kanton Zürich tätig. Im Kanton Genf verfügt die Müller AG zudem über eine Kapitalanlageliegenschaft.
Die Müller AG realisierte einen Gewinn von CHF 300'000.- und das steuerbare Kapital beträgt CHF 1'000'000.-. Sie erzielte einen Jahresumsatz von CHF 10 Mio., wobei in St. Gallen ein Umsatz von CHF 6 Mio., in Zürich von CHF 4 Mio.
Die Kapitalanlageliegenschaft in Genf hat einen Wert von CHF 1 Mio.. Das Büromaterial in Zürich hat einen Buchwert von CHF 120'000.-, in St. Gallen von CHF 50'000.- und weitere mobile Konti in Zürich betragen CHF 500'000.-, in St.Gallen 600'000.-. Die Kapitalanlageliegenschaft erzielte einen Nettoliegenschaftsertrag von CHF 50'000.- (nach Abzug von Abschreibungen und Unterhaltskosten) und der Zinsaufwand betrug CHF 10'000.-.
Wie sieht nun die Steuerausscheidung aus:
Kapitalausscheidung:
Total | SG | ZH | GE | |
---|---|---|---|---|
Lokalisierte Aktiven | ||||
Liegenschaft | 1 000 000.– | 0.– | 0.– | 1 000 000.– |
Mobiliar | 170 000.– | 50 000.– | 120 000.– | 0.– |
Mobile Konti | 1 100 000.– | 600 000.– | 500 000.– | 0.– |
Total Aktiven | 2 270 000.– | 650 000.– | 620 000.– | 1 000 000.– |
In Prozent | 100% | 28.6% | 27.4% | 44% |
Steuerbares Kapital | 1 000 000.– | 286 000.– | 274 000.– | 440 000.– |
Gewinnausscheidung:
Total | SG | ZH | GE | |
---|---|---|---|---|
Reingewinn | 300 000.– | |||
./. Nettoertrag Lg Genf | (50 000.–) | 50 000.– | ||
+ Schuldzinsen proportional | 4400.– | (4400.–) | ||
Total | 260 000.– | 60 000.– | ||
Umsatz | 10 000 000.– | 6 000 000.– | 4 000 000.– | 1 000 000.– |
In Prozent | 100% | 60% | 40% | 10% |
Steuerbarer Gewinn | 254 400.– | |||
Präzipuum 20 % | 50 880.– | 50 880.– | ||
Rest zu verteilen nach Umsatz | 203 520.– | 122 110.– | 81 410.– | |
Steuerbarer Gewinn | 300 000.– | 172 990.– | 81 410.– | 45 600.– |
Aufgrund der Kapitalanlageliegenschaft im Kanton Genf unterliegt nur das Ergebnis dieser Liegenschaft im Kanton Genf der Besteuerung. Der Rest des operativen Gewinnes unterliegt in den Kantonen St. Gallen und Zürich der Besteuerung.