Ziele der STAF
Die Ziele der STAF sind insbesondere die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz des Schweizer Steuersystems, der Erhalt der Standortattraktivität und die Sicherung von angemessenen Steuereinnahmen. Der effektive Steuersatz wird für Unternehmen in einigen Kantonen auf im internationalen Vergleich attraktive 12-13% sinken. Insbesondere aufgrund der Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen wird die Steuerbelastung auch für KMU tendenziell sinken. Für die natürlichen Personen wird die Steuerbelastung – mit Ausnahme gewisser Aktionäre – vermutlich gleich bleiben.
Die Steuerreform und AHV-Finanzierung einfach erklärt
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes ist Grundpfeiler des Wohlstandes der Schweiz. Dabei ist insbesondere auch die Steuerbelastung für Unternehmen wichtig. Die bisherigen Regelungen in den Steuergesetzen werden durch neue, international akzeptierte Steuerinstrumente abgelöst. Die STAF trägt damit insbesondere der Tatsache Rechnung, dass die geltende Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards steht und bei international tätigen Unternehmen zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führt. Diese Rechts- und Planungsunsicherheiten schaden dem Standort sowie der Reputation der Schweiz. Die Statusgesellschaften sind volkswirtschaftlich von beträchtlicher Bedeutung und tragen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung zu rund der Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen des Bundes bei. Die Einführung von international akzeptierten Steuerinstrumenten durch die STAF sichert Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Zukunft. Zudem stellt die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung einen sozialen Ausgleich sicher.
Eine Ablehnung der STAF hätte vermutlich einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Reputation der Schweiz zur Folge. Es ist nicht auszuschliessen, dass internationale Unternehmen im Falle einer Ablehnung der STAF Aktivitäten (teilweise) ins Ausland verlagern werden.
Übersicht über Massnahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung
Die Vorlage zur STAF, die voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, enthält insbesondere die nachfolgenden Massnahmen:
Massnahme | Inhalt |
Patentbox | Obligatorische Einführung einer Patentbox gemäss OECD-Standard mit einer maximalen Entlastung von 90%. |
F&E-Abzüge | Zusätzliche, für die Kantone fakultative F&E-Abzüge im Umfang von maximal 50%. |
Abzug Eigenfinanzierung | Fakultativer Abzug für die Eigenfinanzierung für Kantone mit einer gewissen Mindeststeuerbelastung (voraussichtlich im Kanton Zürich). |
Entlastungsbegrenzung | Obligatorische Entlastungsbegrenzung von 70% resultierend aus der Patent-box, dem F&E-Abzug und dem Abzug für die Eigenfinanzierung. |
Statusgesellschaften | Aufhebung der Regelungen für Statusgesellschaften (gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften). |
Aufdeckung stiller Reserven | Steuerneutrale Aufdeckung stiller Reserven inkl. Goodwill beim Zuzug. |
Aufdeckung stiller Reserven für Statusgesellschaften | Gesonderte Besteuerung der stillen Reserven während 5 Jahren (Sondersatzmodell). |
Gewinnsteuersätze | Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze. |
Entlastung bei der Kapitalsteuer | Fakultative Entlastung bei der Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital, das auf Be-teiligungen, Gruppendarlehen und Patente entfällt. |
Einschränkung bei der Kapitalsteuer | Einführung einer Proportionalitätsregel bei Dividenden und Teilliquidationen für an einer Schweizer Börse kotierte Unternehmen. |
Pauschale Steueranrechnung | Schweizer Betriebsstätten können von der pauschalen Steueranrechnung profitieren, um die internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. |
Erhöhung Dividendenbesteuerung aus qualifizierten Beteiligungen | Bund: 70%, Kantone: Mind. 50% mit Vereinheitlichung der Entlastungsmethode. |
Anpassungen der Transponierung | Aufhebung der Mindestübertragungsquote von 5%. |
Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer | Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21.2%. |
Finanzausgleich | Anpassung Finanzausgleich. |
Gemeindeklausel | Einführung einer Gemeindeklausel im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer / Abgeltungen der Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden durch die Kantone. |
Zusatzfinanzierung AHV | Zusatzfinanzierung der AHV im Umfang von CHF 2 Milliarden. |
Mehr zur AHV-Finanzierung erfahren Sie in unserem Beitrag "AHV Abstimmung: Kann ein Ja die AHV retten?".
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Unternehmen, insbesondere lokale KMU, und ge-wisse Aktionäre, die Massnahmen der STAF frühzeitig zu analysieren. Dies stellt sicher, dass die erforderlichen Vorkehrungen frühzeitig getroffen werden, um sich an die veränderten steuerlichen Bedingungen anzupassen und in optimaler Weise von den Entlastungsmassnahmen profitieren zu können. Insbesondere die Steuerrisiken der Aktionäre, welche einen Verkauf von Anteilen unter 5% beabsichtigen, eine Dividende aus Kapitaleinlagereserven einer in der Schweiz kotierten Ge-sellschaft oder Erträge aus einer qualifizierten Beteiligung (Beteiligungsquote von mehr als 10%) erwarten, können mittels geeigneter bzw. frühzeitig getroffener Massnahmen minimiert werden.
Quelle: Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter «Tax Newsletter» vom November 2018. Mit freundlicher Genehmigung von bratschi.