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Berufliche Vorsorge: Wie verändert sich die berufliche Altersvorsorge bis 2050?

Wie verändert sich die berufliche Altersvorsorge bis 2050? Eine im Auftrag der PKG Pensionskasse durchgeführte Studie der Hochschule Luzern hat verschiedene Megatrends untersucht. Steigende Lebenserwartung, veränderte Arbeits- und Familienmodelle und Individualisierung werden Anpassungen nötig machen — nicht nur auf Arbeitgeberseite, sondern auch durch die Politik, deren Aufgabe es ist, die Rahmenbedingungen zu definieren.

12.09.2023 Von: Peter Fries
Berufliche Vorsorge

«Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.» Der Physiker und Entdecker der Relativitätstheorie, Albert Einstein, hat es auf den Punkt gebracht: Wer die Zukunft gestalten will, muss vorausschauend planen und dabei (oft) auch «um die Ecken denken».

Deshalb hat die PKG Pensionskasse die Hochschule Luzern – Wirtschaft mit der Ausarbeitung der Studie «Berufliche Altersvorsorge 2050» beauftragt, welche Ende 2022 veröffentlicht wurde. Verantwortlich zeichnen Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann und Prof. Dr. Karsten Döhnert. Die Studie liefert uns als Vorsorgeunternehmen wie auch unseren versicherten Unternehmen wertvolle Erkenntnisse.

Wie die Welt im Jahr 2050 genau aussehen wird, ist heute zwar noch offen. Allerdings geben Megatrends, die sich bereits heute abzeichnen, Hinweise, wie sich Gesellschaft und Wirtschaft wandeln könnten. Die Studie teilt die Megatrends in vier Bereiche ein: gesellschaftlicher, technischer und demografischer Wandel sowie Kapitalmarkt. Im Kern lässt sich zusammenfassen:

  • Der Trend der steigenden Lebenserwartung setzt sich fort.
  • Arbeits- und Familienmodelle sind im Umbruch und werden sich weiter verändern.
  • Die Individualisierung wird zunehmen, was die Bereitschaft für Solidaritäten reduzieren und den Anspruch auf Transparenz vergrössern wird.

Rollenbilder verändern sich

Das heutige Vorsorgesystem geht von einem traditionellen Familienbild aus, in welchem der Mann in einer Vollzeitstelle (bei hundertprozentigem Beschäftigungsgrad) einer entlöhnten Arbeit nachgeht und die Frau sich um den Haushalt und die Kindererziehung kümmert. Dieses Rollenbild wird in Zukunft noch stärker aufgebrochen. Der Megatrend Individualisierung und Selbstverwirklichung verstärkt im Weiteren den bereits heute feststellbaren Trend, dass Eltern bei der Geburt der ersten Kinder (Erstgeburt) älter sind als bei der Inkraftsetzung des BVG 1985. Es werden vermehrt beide Partner arbeitstätig sein, sodass beim Tod die Hinterbleibenden (Partner und/oder Kinder) über ein höheres eigenes bzw. vererbtes Vermögen verfügen werden. Die Hinterlassenenleistungen verlieren an Bedeutung.

Die gegenwärtige berufliche Vorsorge unterstellt zudem eine traditionelle Erwerbsbiografie und reguläre Arbeitsformen, wo während des Erwerbslebens einer hundertprozentigen Arbeitstätigkeit bei mehrheitlich einem Arbeitgeber nachgegangen wird. Die Megatrends Individualisierung, Selbstverwirklichung und technischer Fortschritt führen jedoch vermehrt zu Plattformbeschäftigten und Mikrounternehmer*innen, die für mehrere Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Zudem werden, in Abstimmung mit dem Privatleben, während der Erwerbsphase Auszeiten (z.B. für Weiterbildungen, Kindererziehung u.a.) in Anspruch genommen oder Mehrarbeit durch Überstunden geleistet. Der Wunsch, den Austritt aus dem Erwerbsleben individuell und in Abhängigkeit von der eigenen Vitalität vorzunehmen, wird zudem grösser sein. Die effektive geleistete Lebensarbeitszeit wird somit individueller sein.

    Persönlicher und individueller

    Basierend auf diesen Erkenntnissen muss die berufliche Vorsorge im Jahr 2050 persönlicher ausgestaltet sein, und zwar sowohl in der Phase des An- wie auch Entsparens des Vorsorgekapitals. Den unterschiedlichen Erwerbsbiografien mit den individuell geleisteten Lebensarbeitszeiten muss Rechnung getragen werden und ebenso den Gegebenheiten, dass vermehrt in selbstständiger Erwerbstätigkeit für mehrere auftraggebende Unternehmen gearbeitet wird.

    Um den obigen Anforderungen zu genügen, formuliert die Studie für die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge 2050 zusammenfassend folgende Denkanstösse:

    • Für die Bildung des Vorsorgevermögens werden alle Arbeitseinkommen berücksichtigt. Es sind nicht länger nur Arbeitnehmende mit einem bestimmten Lohnniveau versichert.
    • Die berufliche Vorsorge wird an die versicherte Person angebunden. Für den Arbeitgebenden entfällt damit die Pflicht, die berufliche Vorsorge zu organisieren. Er wird jedoch weiterhin die Beiträge mitfinanzieren.
    • Die Länge der Ansparphase wird durch die Lebensarbeitszeit bestimmt. Beginn und Ende der Ansparphase sind nicht mehr vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters abhängig.
    • Es besteht die Möglichkeit für ein Ansparen für Auszeiten während der Ansparphase.
    • Es muss eine klare Trennung von sozialpolitischer Vorsorgezielsetzung und individuellem Vorsorgesparen erfolgen. Leistungen werden nicht länger garantiert, auch jene in der Entsparphase nicht. Die versicherte Person bestimmt in einem gesetzlichen Rahmen ihre berufliche Vorsorge selbst.

    Obligatorium bei der beruflichen Vorsorge bleibt

    Die berufliche Vorsorge behält weiterhin ihren obligatorischen Charakter und damit ihre Bedeutung für die gesamte Altersvorsorge. Es bleibt daher auch der Politik und Gesellschaft vorbehalten, verschiedene offene Fragen zur Ausgestaltung der zukünftigen beruflichen Vorsorge zu beantworten.

    Veränderungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenleben vollziehen sich über einen längeren Zeitraum. Einzelne Anpassungen lassen sich bereits heute beobachten. Aus diesem Grund werden auch gegenwärtig bereits politische Vorschläge über mögliche Anpassungen des Vorsorgesystems diskutiert, die wegen Veränderungen seit der obligatorischen Inkraftsetzung der beruflichen Vorsorge als notwendig erachtet werden. Megatrends sind eine unentbehrliche Basis, um Veränderungsvorschläge zu formulieren, welche auch in der Zukunft Bestand haben. So ist man sich z.B. der Veränderungen im Arbeitsmarkt und der Langlebigkeit ohne Weiteres bewusst. Anpassungsvorschläge, welche darauf abzielen, auch tiefe Einkommen aus mehreren Teilzeitbeschäftigungen besser versichern zu können, oder Vorschläge, wie die Langlebigkeit finanziert werden soll, liegen vor. Auch den Bedürfnissen nach mehr Individualität und Selbstverantwortung wird z.B. durch die Einführung der 1e-Pläne Rechnung getragen, allerdings nur für Arbeitnehmende mit hohen Einkommen. Was in der heutigen Diskussion jedoch den Megatrends zuwiderläuft, sind Vorschläge für Anpassungen in der 2. Säule, welche bewusst oder unbewusst auf weitere Umverteilungen abzielen.

    Die PKG Pensionskasse:
    Die PKG Pensionskasse wurde 1972 als Pensionskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Luzern errichtet. Es war dasselbe Jahr, als das Drei-Säulen-Modell der Schweizer Altersvorsorge mit einem Ja-Anteil von 74% angenommen und anschliessend in der Bundesverfassung verankert wurde. Das Unternehmen zählt 1830 angeschlossene Firmen, 43 000 Versicherte sowie 6200 Rentnerinnen und Rentner. Das Anlagevermögen beträgt CHF 9 Mrd. Das Unternehmen beschäftigt 38 Mitarbeitende. www.pkg.ch

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