Der Gegenwert vor Steuern
Drei Faktoren beeinflussen den langfristigen Gegenwert einer Pensionskassenrente fundamental:
- Der Umwandlungssatz: Mit diesem errechnet sich die Rente im Moment der Pensionierung. Für jede Person ist der Umwandlungssatz nur in diesem Zeitpunkt massgebend. Der Umwandlungssatz beträgt 2013 im obligatorischen Bereich für Männer 6.85% und für Frauen 6.80%. Ab 2014 beträgt er wieder einheitlich 6.8%. Beim Einführen des Pensionskassenobligatoriums galt für Männer und Frauen ein einheitlicher Umwandlungssatz von 7.2%.
- Die Lebenserwartung: Der Umwandlungssatz ignoriert die unterschiedliche Lebenserwartung von Mann und Frau. Ein wesentliches Element des Pensionskassenmodells ist nämlich der soziale Aspekt. Deshalb werden – wie oben aufgezeigt – die Renten geschlechterunabhängig berechnet.
- Die allgemeine Privatsituation: Weitere private Elemente führen dazu, dass weitere individuelle Renten fliessen können. Auch die Finanzierung dieser weiteren Renten erfolgt unter sozialen Gesichtspunkten. Hier kann es sich z.B. um Kinder- oder Hinterlassenenrenten im Todesfall für den überlebenden Ehegatten handeln. Der Gegenwert einer Pensionskassenrente wird wesentlich durch die private Lebenssituation in den Jahren nach der Pensionierung bestimmt, denn der Umwandlungssatz nimmt auf diesen Sachverhalt keine Rücksicht.
Diese Tabelle stellt drei Varianten mit völlig unterschiedlicher Privatsituation einander gegenüber.
Diese Beispiele zeigen die grosse Bandbreite eines errechneten Gegenwerts bei der Pensionskassenrente auf. Dabei wurde in allen drei Fällen vom gleichen Umwandlungssatz ausgegangen. Die Differenzen entstehen nur aufgrund des unterschiedlichen Geschlechts und der individuellen Privatsituation.
Die Berücksichtigung der Steuern
Pensionskassenrenten unterliegen der vollen Besteuerung zusammen mit dem übrigen Einkommen. Zwei Faktoren bestimmen die Besteuerungshöhe: erstens der steuerliche Wohnort im Zeitpunkt der Bezüge und zweitens das übrige Einkommen. Anknüpfend an die beiden obigen Berechnungen sollen nun die Steuern einberechnet werden.
Die Darstellung zeigt, dass die Steuerfolgen bzw. der entsprechende Grenzsteuersatz zusätzlich einen grossen Einfluss auf den tatsächlichen Gegenwert der Rente haben. In der Praxis ist der eingesetzte Streubereich des Grenzsteuersatzes tatsächlich so breit! Während eine Person mit einem Einkommen von CHF 120'000 in Bern ein Grenzsteuersatz von 35.9 % hinzunehmen hat, liegt dieser in Sarnen lediglich bei 21.4%. Bei unterschiedlichen Einkommen kann sich diese Schere noch weiter öffnen. Die beiden Elemente Privatsituation und Grenzsteuersatzbelastung zusammen können bei einer vermeintlich identischen Ausgangslage zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im vorliegenden Beispiel beträgt der tiefste Gegenwert nur rund CHF 766'000, der höchste jedoch fast 240% vom tiefsten, nämlich ca. CHF 1'834'000.
Das Fazit
Die Berechnungen zeigen, dass die privaten Lebensumstände meist den prägendsten Teil für die Höhe des tatsächlichen Gegenwerts einer Pensionskassenrente darstellen. Dies wird in der Praxis jedoch oft zu wenig berücksichtigt. Auch die Steuerbelastung spielt eine gewisse – meist allerdings eher unbedeutende – Rolle. Je tiefer die Steuerbelastung im Wohnsitzkanton ist, umso weniger fällt diese ins Gewicht.
Deshalb sollte eine grobe Gegenwertsberechnung, bezogen auf den konkreten Fall, angestellt werden, soweit das Ergebnis nicht schon auf den ersten Blick klar ist. Diese Aufstellung bildet jedoch erst die Ausgangslage für die Vergleichsberechnung.