Verzug kostet – machen Sie ihn berechenbar!
Die Zahlungsmoral von Kunden lässt immer häufiger zu wünschen übrig. Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Sie einen Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen geltend machen. Umgekehrt müssen Sie möglicherweise selber Verzugszinsen zahlen, wenn Sie Ihrerseits mit einer Zahlung im Rückstand sind. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie bei der Berechnung von Verzugszinsen achten müssen.
Ihr Nutzen
- Sie wählen den Beginn sowie das Ende des Verzugszeitraums und den geschuldeten Betrag – den Rest erledigt die Arbeitshilfe.
- Sie können den Rechner sofort einsetzen und anwenden.
- Sie sparen Zeit und Aufwand.