Ende März 2025 wurde die Begründung zu einem Rechtsstreit, welchen das Bundesgericht am 27. November 2024 öffentlich verhandelt und entschieden hatte, bekannt (Verfahren 1C_275/2022). Sie war angesichts ihrer weitreichenden Folgen mit Spannung erwartet worden und zeigt deutlich auf, dass und welche einschneidenden Folgen die Umsetzung der vorletzten Revision im Raumplanungsrecht («RPG 1», seit Kraft seit 01.05.2014) vor allem für private Grundeigentümer tatsächlich haben kann. Dementsprechend berichtete auch das Schweizer Fernsehen SRF in der Hauptausgabe vom 27. November 2024 über den Entscheid aus Lausanne. Mehr zum Thema Bauzonen erfahren Sie in diesem Beitrag.