An Stockwerkeigentümerversammlungen werden wichtige Entscheidungen getroffen, die alle Eigentümer betreffen. Doch was, wenn ein Beschluss fehlerhaft erscheint oder einzelne Eigentümer benachteiligt? In solchen Fällen bietet die Anfechtung die Möglichkeit, strittige Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen. Beschlüsse an der Eigentümerversammlung, die das Gesetz, den Begründungsakt oder das Reglement verletzen, können von jedem Stockwerkeigentümer binnen Monatsfrist, nachdem der Anfechtende Stockwerkeigentümer von ihnen Kenntnis erlangt hat, beim Richter angefochten werden. Es handelt sich hier um eine weitere Massnahme zum Schutze einer Minderheit oder eines einzelnen Stockwerkeigentümers.