Willensvollstrecker
Die Einführung in das Recht der Willensvollstreckung
Der Willensvollstrecker ist eine Vertrauensperson des Erblassers, die nach dem Tod des Erblassers dessen letzten Willen zu vollziehen hat (Art. 517 Abs. 1 OR). Finden Sie in diesem Artikel Antworten zu den wichtigsten… zum Beitrag