Buchführung

Die Buchführung bildet gemäss Art. 957a Abs. 1 OR die Grundlage der Rechnungslegung und erfasst diejenigen Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens notwendig sind. Daher ist eine lückenlose Buchführung zugleich Voraussetzung für die ordnungsmässige Erstellung des Jahresabschlusses, welcher mindestens eine Bilanz- und Erfolgsrechnung umfasst, welche bei juristischen Personen zusätzlich um einen Anhang ergänzt werden müssen. Da die wesentlichen Empfänger der Finanzbuchhaltung externe Anspruchsgruppen sind, wird auch vom externen Rechnungswesen gesprochen.

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