Absenzen und Ferien

Als Absenz (Fehlzeit) wird die Arbeitszeit verstanden, in der die Mitarbeitenden wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder persönlichen Gründen ihre vertraglich festgelegten Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht nachkommen können. Absenzen können zum Beispiel entstehen durch bezahlten Urlaub, unbezahlten Urlaub, bezahlte Krankheit, unbezahlte Krankheit, Betriebsunfall, Nichtbetriebsunfall, Militär-/Zivildienst, Geburt, Heirat, Tod, Umzug, Mutterschaftsurlaub oder unerlaubte Abwesenheit. Anders hingegen besteht bei Ferien ein Anspruch und der Arbeitgeber muss den Mitarbeitenden während den Ferien den vollen Lohn zahlen. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist. Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen, damit sich der Mitarbeitende richtig erholen kann.

Absenzen und Ferien

Binder Rechtsanwälte KLG

/ Arbeitsrecht
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