Sozialversicherungsbeiträge 2022
AHV/IV/EO: 5,300% Arbeitnehmerbeitrag (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber).
ALV: 1,100% Arbeitnehmerbeitrag bis CHF 148 200.– und 0,500% Arbeitnehmerbeitrag auf Lohnteilen über CHF 148 200.– des Jahreseinkommens (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber).
UVG: Obligatorium bis CHF 148 200.–Jahresverdienst, Prämie für Berufsunfall zulasten des Arbeitgebers. Die Nichtberufsunfall-Versicherung ist ab acht Wochenstunden obligatorisch.
BVG: Obligatorium von CHF 21 510.– bis CHF 86 040.– Jahreseinkommen. Koordinationsabzug CHF 25 095.–. Minimal versicherter Lohn CHF 3585.–, maximal CHF 60 945.–, Prämie für Risikoversicherung ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres, Prämie für Altersvorsorge ab 1.1. nach Vollendung des 24. Altersjahres, Arbeitgeber zahlt mind. gleich viel wie Arbeitnehmende, plus 0,125% Arbeitgeberbeitrag für den Sicherheitsfonds vom koordinierten Lohn.
Krankentaggeldversicherung: Die Hälfte darf den Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen werden.