Sozialversicherungsbeiträge
Der Arbeitgeber hat die gesetzlich vorgesehenen Lohnabzüge vorzunehmen.
Überblick der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge 2021:
AHV/IV/EO: 5,300% Arbeitnehmerbeitrag (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber).
ALV: 1,100% Arbeitnehmerbeitrag bis CHF 148 200.– Jahreseinkommen (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber),0,500% Arbeitnehmerbeitrag auf Lohnteilen über CHF 148 200.– des Jahreseinkommens (gleich viel bezahlt der Arbeitgeber).
UVG: Obligatorium bis CHF 148 200.–Jahresverdienst, Prämie für Berufsunfall zulasten des Arbeitgebers (Höhe der Prämie ist abhängig vom Betriebsrisiko). Die Nichtberufsunfall-Versicherung ist ab acht Wochenstunden obligatorisch. Die Prämie kann dem Arbeitnehmer belastet werden (Höhe der Prämie ist abhängig vom Betriebsrisiko).
BVG: Obligatorium von CHF 21 510.– bis CHF 86 040.– Jahreseinkommen. Koordinationsabzug CHF 25 095.–. Minimal versicherter Lohn CHF 3585.–, maximal CHF 60 945.–, Prämie für Risikoversicherung ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres, Prämie für Altersvorsorge ab 1.1. nach Vollendung des 24. Altersjahres, Arbeitgeber muss mindestens gleich viel Prämien wie Arbeitnehmende bezahlen, zusätzlich 0,125% Arbeitgeberbeitrag für den Sicherheitsfonds vom koordinierten Lohn.
Die Hälfte der Prämie für die Krankentaggeldversicherung darf zulasten der Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden.
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