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Quellensteuer

Bei der Quellensteuer ist der ausländische Arbeitnehmende bzw. Versicherte der Steuerpflichtige. Die Arbeitgebenden trifft aber eine massgebliche Mitwirkungspflicht und sie sind primär haftbar für die korrekte Ablieferung der Quellensteuer. Der Quellensteuer unterworfen sind alle ausländischen Staatsangehörigen, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, jedoch in der Schweiz ansässig sind. Die Arbeitgebenden haben gestützt auf die Quellensteuerverordnung (Art. 5 QstV) die Beschäftigung von EU- und EFTA-Staatsangehörigen zur Sicherung der lückenlosen Quellenbesteuerung der Kantonalen Steuerverwaltung innert 8 Tagen ab Stellenantritt mit dem Anmeldeformular für quellenbesteuerte EU-/EFTA-Bürger mit einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz zu melden. Dies gilt auch für nicht EU-/EFTA-Bürger. Die Anmeldung entfällt bzw. geschieht mit der monatlichen Abrechnung, wenn die Abrechnung der Quellensteuer mittels einheitlichem Lohnmeldeverfahren (ELM Quellensteuern) durchgeführt wird.

Quellensteuer

BDO AG - Gordana Muggler

/ Expats + grenzüberschreitende Arbeitseinsätze
BDO AG - Gordana Muggler

Expats und grenzüberschreitende Arbeitseinsätze Grenzüberschreitend tätige Mitarbeitende (Expats) unterliegen besonderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Daneben gilt es weitere Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel die Organisation von Aufenthaltsbewilligungen oder die korrekte Anmeldung und Administration im Gastland und die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften. Profitieren Sie von umfassender Betreuung durch das Global Mobility Team von BDO. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie bei Mitarbeiterentsendungen in die Schweiz (Inpatriates) oder ins Ausland (Expatriates) und unterstützen Sie bei der gesamtheitlichen Beratung, bei der Erstellung der Entsendungsrichtlinie oder bei der Gestaltung der Entsendungsverträge. Wir kümmern uns um Ihre Expatriates/Inpatriates aus einer Hand und übernehmen auch die Koordination mit unserem globalen Netzwerk und externen Vendors. Internationale Erfahrung BDO hat sich auf Global Mobility Services spezialisiert und verfügt über ein breites internationales Netzwerk mit Abdeckung in mehr als 167 Ländern sowie über Erfahrung mit der Betreuung bei Auslandeinsätzen, individuellen Steuererklärungen, Eingliederung am neuen Standort oder der Abwicklung und Entsendungen. Dienstleistungen Global Mobility Services: Unterstützung bei der Erstellung/Überarbeitung von Entsendungsrichtlinien und Entsendungsverträgen Erstellung von Entsendungspaketen und Berechnungen der Totalkosten Expatriate Management und Koordination mit externen Vendors Allgemeine Beratung in Steuer- Sozialversicherungs- und Rechtsfragen Individuelle Steuerberatung Unterstützung bei der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz und im Ausland Shadow Payroll Services

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