Quellensteuerberechnung: Diese beiden Berechnungsmodelle gibt es
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Quellensteuer in der Schweiz wird je nach Wohnkanton entweder nach dem Monats- oder nach dem Jahresmodell berechnet. Während das Monatsmodell in den meisten Kantonen angewendet wird und den Steuersatz direkt auf das Monatseinkommen anwendet, rechnet das Jahresmodell das Einkommen auf ein ganzes Jahr hoch. Das Jahresmodell entspricht näher der ordentlichen Besteuerung, erfordert aber bei schwankendem Einkommen oder Kantonswechseln häufigere Anpassungen und einen zwingenden Jahresausgleich.
Die wichtigsten Punkte:
- 21 Kantone nutzen das Monatsmodell, 5 Kantone (Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis) das Jahresmodell.
- Beim Monatsmodell wird der Steuersatz monatlich basierend auf dem Bruttomonatseinkommen ermittelt.
- Beim Jahresmodell erfolgt eine Hochrechnung auf das Jahreseinkommen, um den satzbestimmenden Lohn zu finden.
- Ein Wechsel des Modells bei Kantonswechsel ist möglich und erfordert spezielle Berechnungsregeln.
- Lohnsoftware ab ELM 5.0 Standard muss den Ausgleich aus Vorperioden monatlich durchführen.

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Wie unterscheiden sich das Monats- und das Jahresmodell bei der Quellensteuerberechnung in der Schweiz?
Quellensteuerberechnung: Die zwei Modelle
Kantone mit Abrechnung nach Monatsmodell (KS 45, 6) sind: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich.
Kantone mit Abrechnung nach Jahresmodell (KS 45, 7) sind: Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis.
Wie mehrmals erwähnt, ist für die Quellensteuerberechnung im Monatsmodell der Quellensteuersatz auf einen ganzen Monat definiert (siehe Kapitel 9.4.2.1 unvollständige Zahltagsperiode infolge Ein- und Austritts). Im Jahresmodell ist auf ein Jahr hochzurechnen, um den Quellensteuersatz eruieren zu können. Die Berechnungen im Jahresmodell sind näher an einer ordentlichen Besteuerung, weil Einmalzahlungen in der Regel über die ganze Jahresperiode verteilt werden. Der Nachteil ist, dass die Berechnungen spätestens bei Austritt, Kantonswechsel resp. Ende Jahr ohne Kantonswechsel die ganze Periode berücksichtigen müssen und es bei schwankendem Einkommen zu Anpassungen führt, was von den Steuerpflichtigen nicht immer verstanden wird. Setzen die Unternehmen eine Lohnsoftware mit ELM 5.0 Standard oder höher ein, muss der Ausgleich aus den Vorperioden (in Abweichung zum KS 45) monatlich erfolgen.
Die Erläuterungen aus dem Swissdec ELM 5.0 Standard 9.6.1 zeigen die Unterschiede der beiden Modelle gut auf:
«Die Grundsätze zur Quellensteuerberechnung werden in Ziffer 6 KS QST für das Monatsmodell und in Ziffer 7 KS QST für das Jahresmodell beschrieben. Für Swissdeczertifizierte Lohnprogramme gelten für die Berechnung der QST die nachstehenden Regelungen.
- Sämtliche quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteile, die im entsprechenden Monat an die qsP ausgerichtet werden, sind in der Regel zusammenzuzählen und als Ganzes der 9. Berechnungsgrundsätze 99 Quellensteuern Quellenbesteuerung zu unterwerfen. Der QST-SB-Lohn entspricht normalerweise dem QST-Lohn. In den nachfolgenden Spezialfällen muss der QST-SB-Lohn abweichend berechnet werden.
- Bei einer untermonatigen Änderung des Beschäftigungsgrads gilt immer der Beschäftigungsgrad zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung für die Quellensteuerberechnung und die Übermittlung.
- Beim Monatsmodell ergibt sich der QST-Betrag im Normalfall durch Multiplikation des QST-Lohnes mit dem QST-Satz gemäss kantonalem QST-Tarif, welcher anhand des QST-SB-Lohnes und des anwendbaren QST-Tarifcodes ermittelt wird.
- Beim Jahresmodell ist der QST-Betrag immer mit dem QST-Satz zu berechnen, der dem satzbestimmenden Jahreseinkommen entspricht (QST-SB-Lohn-Jahr). Der QST-SB-Lohn-Jahr wird ermittelt, indem alle regelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres auf ein Jahr umgerechnet und dazu sämtliche unregelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres (ohne Hochrechnung) addiert werden. Der QST-SB-Lohn-Jahr ist durch zwölf zu dividieren, um den QST-SB-Lohn zu erhalten, welcher für die Bestimmung des QST-Satzes gemäss anwendbarem QST-Tarifcode massgebend ist. Die Höhe des monatlich geschuldeten QST-Betrages ergibt sich durch Multiplikation des QST-Lohnes des aktuellen Jahres (QST-Lohn-kumul.) mit dem QST-Tarif und anschliessendem Abzug des in den Vormonaten bezahlten QST-Betrages (QST-Betrag-kumul.). Durch diese Berechnung erfolgt jeden Monat ein Ausgleich des QST-Betrages auch der Vormonate. Der QST-Betrag der Vormonate muss nur dann neu berechnet werden, wenn sich im Verlaufe des Jahres sowohl der QST-Tarifcode als auch das satzbestimmende Jahreseinkommen ändern s. Ziffer 9.6.2).»
| Grundsätze | Monatsmodell | Jahresmodell |
| Steuerperiode | Monat | Kalenderjahr |
| QST-Lohn | Bruttomonatseinkommen | Bruttomonatseinkommen |
| QST-SB-Lohn | Bruttomonatseinkommen | Jahresbruttoeinkommen geteilt durch 12 |
| Jahresausgleich | unzulässig | zwingend |
«Für die Berechnung des QST-Betrages müssen im ERP-System die folgenden technischen Lohnarten geführt werden. Mit dieser Berechnung sind auch Fälle mit untermonatigen Ein und Austritten abgedeckt. Für Spezialfälle mit untermonatigem Ein- oder Austritt gelten die gleichen Regeln wie bei den Sozialversicherungen.»
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| Technische Lohnart | Beschreibung Monatsmodell | Beschreibung Jahresmodell |
| SV-Tage | Anzahl Sozialversicherungstage im aktuellen Monat | |
| SV-Tage-kumul. | Anzahl Sozialversicherungstage des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
| QST-Tage | Anzahl Quellensteuertage im aktuellen Monat (total pro Monat immer 30 Tage) | Anzahl Quellensteuertage im aktuellen Jahr (total pro Jahr immer 360 Tage) |
| Basis 13. Monatslohn kumul. | Total der Monatslöhne seit der letzten Auszahlung des 13. Monatslohnes im aktuellen Jahr (1.1. oder Eintritt). Der Wert des aktuellen Monats dividiert durch 12 ergibt den Anteil des 13. Monatslohns. | |
| QST-Satz | Der anhand des QST-SB-Lohnes und des anwendbaren QST-Tarifcodes ermittelte Prozentsatz gemäss kantonalem QST-Tarif | |
| QST-Betrag | QST-Lohn multipliziert mit QST-Satz | QST-Lohn-kumul. multipliziert mit QST-Satz abzüglich QST-Betrag- kumul. des Vormonats |
| QST-Betrag-kumul. | Total aller QST-Beträge des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
| QST-Betrag Total | Total aller QST-Beträge des aktuellen Monats | |
| QST-Lohn | Total aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten des aktuellen Monats, keine Berücksichtigung von früheren Monaten | |
| QST-Lohn-kumul. | Total aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
| QST-Lohn Total | Total aller QST-Löhne des aktuellen Monats | |
| QST-SB-periodisch | Total aller regelmässigen Lohnarten des aktuellen Monats. Falls mehrere Beschäftigungen vorhanden: Ergebnis dividiert durch BG und multipliziert mit BG-Total. | |
| QST-SB-periodisch-kumul. | Total QST-SB-periodisch des aktuellen Monats (nur relevant bei untermonatigen Lohnzahlungen, s. Ziffer 9.6.4.2). | Total QST-SB-periodisch des aktuellen Jahres (seit 1.1. oder Eintritt) |
| QST-SB-aperiodisch | Total aller unregelmässigen Lohnarten des aktuellen Monats. Die Regeln zur Bestimmung der unregelmässigen Lohnarten entsprechen Ziffer 3 des Lohnausweises (s. RZ 27 LA-Wegleitung) | |
| QST-SB-aperiodisch-kumul. | Total QST-SB-aperiodisch des aktuellen Monats (nur relevant bei untermonatigen Lohnzahlungen, s. Ziffer 9.6.4.2) | Total QST-SB-aperiodisch- des aktuellen Jahres (seit 1.1. oder Eintritt) |
| QST-SB-Lohn-Jahr | Nicht relevant | QST-SB-periodisch-kumul. dividiert durch SV-Tage-kumul. und multipliziert mit 360 Tagen (QST-Tage) und QST-SB-aperiodisch- kumul. addiert |
| QST-SB-Lohn | QST-SB-periodisch dividiert durch SV-Tage und multipliziert mit 30 Tagen (QST-Tage) und QST-SB-aperiodisch addiert | QST-SB-Lohn-Jahr durch 12 dividieren |
Des Weiteren erfolgen im Lohnstandard-CH ELM 5.0 die verschiedenen Ausführungen zu Ausnahmen und weiteren Berechnungsregeln.
Checkliste
- Bestätigen Sie den Wohnkanton des Mitarbeitenden, um das gültige Berechnungsmodell (Monats- oder Jahresmodell) zu identifizieren.
- Stellen Sie sicher, dass die verwendete Lohnsoftware den ELM 5.0 Standard oder höher unterstützt.
- Erfassen Sie alle quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteile korrekt, sowohl regelmässige als auch unregelmässige Zahlungen.
- Beim Jahresmodell: Berechnen Sie das satzbestimmende Jahreseinkommen (QST-SB-Lohn-Jahr) durch Hochrechnung der periodischen Löhne.
- Führen Sie bei Kantonswechseln die Umstellung zwischen den Modellen gemäss den Regeln des Kreisschreibens 45 durch.
- Prüfen Sie monatlich, ob ein Ausgleich der QST-Beträge aus Vormonaten beim Jahresmodell notwendig ist.
- Berücksichtigen Sie bei untermonatigen Ein- oder Austritten die korrekte Anzahl der Quellensteuertage (30 Tage pro Monat bzw. 360 Tage pro Jahr).
- Stellen Sie sicher, dass bei Änderungen des Beschäftigungsgrads der Grad zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung massgebend ist.
- Verwenden Sie die technischen Lohnarten des ELM 5.0 Standards (z. B. QST-SB-Lohn-Jahr, QST-Lohn-kumul.) für die korrekte Datenerfassung.
- Nutzen Sie Berechnungsbeispiele oder Excel-Tools, um die Ergebnisse Ihrer Software bei komplexen Fällen zu verifizieren.
| 9.6 | Berechnung QST-Betrag |
| 9.6.1 | Grundsätze |
| 9.6.2 | Änderung des QST-Tarifcodes während des Jahres |
| 9.6.3 | Besonderheiten QST-Lohn |
| 9.6.4 | Besonderheiten QST-SB-Lohn |
| 9.6.5 | Leistungen bei bzw. nach dem Austritt |
| 9.6.6 | Zeitversetzte Zahlungen (z.B. bei Stundenlohn und Kurzarbeit) |
| 9.6.7 | Mehrere Beschäftigungsperioden im gleichen Jahr |
| 9.6.8 | Mehrfacher Kantonswechsel im gleichen Jahr (im Jahresmodell) |
| 9.6.9 | Familienzulagen in der QST-Berechnung (Spezialfall GE) |
Zusammen mit den Berechnungsbeispielen in Excel, welche sowohl jeweils für das Monats- als auch für das Jahresmodell zur Verfügung stehen, kann es für die Zuständigen in den Unternehmen eine echte Unterstützung sein, wenn diese die Resultate in ihrer Software nachvollziehen wollen/sollten.
Wechsel zwischen den Modellen (KS 45, 8)
Bei einem Kantonswechsel des Mitarbeitenden kann es je nach Sachverhalt zu einem Wechsel zwischen dem Monats- und dem Jahresmodell kommen. Grundsätzlich sind die Quellensteuern zum Zeitpunkt der Fälligkeit im entsprechenden anspruchsberechtigten Kanton abzurechnen.
- Monatsmodell zu Monatsmodell
neuer Monat mit dem entsprechenden Kanton - Monatsmodell zu Jahresmodell
Jahresmodell behandelt den Kantonswechsel wie bei einem unterjährigen Eintritt. - Jahresmodell zu Monatsmodell
Jahresmodell behandelt den Kantonswechsel wie bei einem unterjährigen Austritt. - Jahresmodell zu Jahresmodell
Beide Kantone betrachten die Situation nur innerhalb des Zeitraums der Zuständigkeit – wie ein entsprechender Ein- und Austritt.
Die FAQ zu Lohnstandard-CH ELM 5.0 behandeln ebenfalls die folgende Fragestellung.
FAQ: Quellensteuerberechnung
Welche Kantone berechnen die Quellensteuer nach dem Jahresmodell?
Fribourg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis wenden das Jahresmodell an. In diesen Kantonen wird das Einkommen auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln.
Was ist der Hauptunterschied zwischen Monats- und Jahresmodell?
Beim Monatsmodell wird der Steuersatz direkt auf das Bruttomonatseinkommen angewendet. Beim Jahresmodell erfolgt eine Hochrechnung auf das Jahreseinkommen, was zu einem genaueren, aber rechenintensiveren Verfahren führt, das auch Einmalzahlungen besser berücksichtigt.
Wie wird bei einem Kantonswechsel zwischen den Modellen umgestellt?
Der Wechsel wird wie ein unterjähriger Eintritt oder Austritt behandelt. Wechseln Sie vom Monats- ins Jahresmodell, wird der neue Kanton wie ein Eintritt betrachtet. Beim Wechsel vom Jahres- ins Monatsmodell gilt der Austritt aus dem alten Modell als Massstab.
Muss bei schwankendem Einkommen im Jahresmodell eine Nachberechnung erfolgen?
Ja, beim Jahresmodell führt schwankendes Einkommen zu Anpassungen. Ein Ausgleich der QST-Beträge aus Vormonaten erfolgt monatlich, sofern sich der QST-Tarifcode oder das satzbestimmende Jahreseinkommen ändern.
Welche Rolle spielt die Lohnsoftware ELM 5.0 bei der Berechnung?
Lohnsoftware ab ELM 5.0 Standard ist verpflichtet, den Ausgleich aus Vorperioden monatlich durchzuführen und die spezifischen technischen Lohnarten für beide Modelle korrekt zu verarbeiten, um die Vorgaben des Kreisschreibens 45 zu erfüllen.