Quellensteuerberechnung: Diese beiden Berechnungsmodelle gibt es
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Die zwei Berechnungsmodelle
Kantone mit Abrechnung nach Monatsmodell (KS 45, 6) sind: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich.
Kantone mit Abrechnung nach Jahresmodell (KS 45, 7) sind: Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis.
Wie mehrmals erwähnt, ist für die Berechnung im Monatsmodell der Quellensteuersatz auf einen ganzen Monat definiert (siehe Kapitel 9.4.2.1 unvollständige Zahltagsperiode infolge Ein- und Austritts). Im Jahresmodell ist auf ein Jahr hochzurechnen, um den Quellensteuersatz eruieren zu können. Die Berechnungen im Jahresmodell sind näher an einer ordentlichen Besteuerung, weil Einmalzahlungen in der Regel über die ganze Jahresperiode verteilt werden. Der Nachteil ist, dass die Berechnungen spätestens bei Austritt, Kantonswechsel resp. Ende Jahr ohne Kantonswechsel die ganze Periode berücksichtigen müssen und es bei schwankendem Einkommen zu Anpassungen führt, was von den Steuerpflichtigen nicht immer verstanden wird. Setzen die Unternehmen eine Lohnsoftware mit ELM 5.0 Standard ein, muss der Ausgleich aus den Vorperioden (in Abweichung zum KS 45) monatlich erfolgen.
Die Erläuterungen aus dem Swissdec ELM 5.0 Standard 9.6.1 zeigen die Unterschiede der beiden Modelle gut auf:
«Die Grundsätze zur Berechnung der Quellensteuern werden in Ziffer 6 KS QST für das Monatsmodell und in Ziffer 7 KS QST für das Jahresmodell beschrieben. Für Swissdeczertifizierte Lohnprogramme gelten für die Berechnung der QST die nachstehenden Regelungen.
- Sämtliche quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteile, die im entsprechenden Monat an die qsP ausgerichtet werden, sind in der Regel zusammenzuzählen und als Ganzes der 9. Berechnungsgrundsätze 99 Quellensteuern Quellenbesteuerung zu unterwerfen. Der QST-SB-Lohn entspricht normalerweise dem QST-Lohn. In den nachfolgenden Spezialfällen muss der QST-SB-Lohn abweichend berechnet werden.
- Beim Monatsmodell ergibt sich der QST-Betrag im Normalfall durch Multiplikation des QST-Lohnes mit dem QST-Satz gemäss kantonalem QST-Tarif, welcher anhand des QST-SB-Lohnes und des anwendbaren QST-Tarifcodes ermittelt wird.
- Beim Jahresmodell ist der QST-Betrag immer mit dem QST-Satz zu berechnen, der dem satzbestimmenden Jahreseinkommen entspricht (QST-SB-Lohn-Jahr). Der QST-SB-Lohn-Jahr wird ermittelt, indem alle regelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres auf ein Jahr umgerechnet und dazu sämtliche unregelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres (ohne Hochrechnung) addiert werden. Der QST-SB-Lohn-Jahr ist durch zwölf zu dividieren, um den QST-SB-Lohn zu erhalten, welcher für die Bestimmung des QST-Satzes gemäss anwendbarem QST-Tarifcode massgebend ist. Die Höhe des monatlich geschuldeten QST-Betrages ergibt sich durch Multiplikation des QST-Lohnes des aktuellen Jahres (QST-Lohn-kumul.) mit dem QST-Tarif und anschliessendem Abzug des in den Vormonaten bezahlten QST-Betrages (QST-Betrag-kumul.). Durch diese Berechnung erfolgt jeden Monat ein Ausgleich des QST-Betrages auch der Vormonate. Der QST-Betrag der Vormonate muss nur dann neu berechnet werden, wenn sich im Verlaufe des Jahres sowohl der QST-Tarifcode als auch das satzbestimmende Jahreseinkommen ändern s. Ziffer 9.6.2).»
Grundsätze | Monatsmodell | Jahresmodell |
Steuerperiode | Monat | Kalenderjahr |
QST-Lohn | Bruttomonatseinkommen | Bruttomonatseinkommen |
QST-SB-Lohn | Bruttomonatseinkommen | Jahresbruttoeinkommen geteilt durch 12 |
Jahresausgleich | unzulässig | zwingend |
«Für die Berechnung des QST-Betrages müssen im ERP-System die folgenden technischen Lohnarten geführt werden. Mit dieser Berechnung sind auch Fälle mit untermonatigen Ein und Austritten abgedeckt. Für Spezialfälle mit untermonatigem Ein- oder Austritt gelten die gleichen Regeln wie bei den Sozialversicherungen.»
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Technische Lohnart | Beschreibung Monatsmodell | Beschreibung Jahresmodell |
SV-Tage | Anzahl Sozialversicherungstage im aktuellen Monat | |
SV-Tage-kumul. | Anzahl Sozialversicherungstage des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
QST-Tage | Anzahl Quellensteuertage im aktuellen Monat (total pro Monat immer 30 Tage) | Anzahl Quellensteuertage im aktuellen Jahr (total pro Jahr immer 360 Tage) |
Basis 13. Monatslohn kumul. | Total der Monatslöhne seit der letzten Auszahlung des 13. Monatslohnes im aktuellen Jahr (1.1. oder Eintritt). Der Wert des aktuellen Monats dividiert durch 12 ergibt den Anteil des 13. Monatslohns. | |
QST-Satz | Der anhand des QST-SB-Lohnes und des anwendbaren QST-Tarifcodes ermittelte Prozentsatz gemäss kantonalem QST-Tarif | |
QST-Betrag | QST-Lohn multipliziert mit QST-Satz | QST-Lohn-kumul. multipliziert mit QST-Satz abzüglich QST-Betrag- kumul. des Vormonats |
QST-Betrag-kumul. | Total aller QST-Beträge des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
QST-Betrag Total | Total aller QST-Beträge des aktuellen Monats | |
QST-Lohn | Total aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten des aktuellen Monats, keine Berücksichtigung von früheren Monaten | |
QST-Lohn-kumul. | Total aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten des aktuellen Jahres (1.1. oder Eintritt) | |
QST-Lohn Total | Total aller QST-Löhne des aktuellen Monats | |
QST-SB-periodisch | Total aller regelmässigen Lohnarten des aktuellen Monats. Falls mehrere Beschäftigungen vorhanden: Ergebnis dividiert durch BG und multipliziert mit BG-Total. | |
QST-SB-periodisch-kumul. | Total QST-SB-periodisch des aktuellen Monats (nur relevant bei untermonatigen Lohnzahlungen, s. Ziffer 9.6.4.2). | Total QST-SB-periodisch des aktuellen Jahres (seit 1.1. oder Eintritt) |
QST-SB-aperiodisch | Total aller unregelmässigen Lohnarten des aktuellen Monats. Die Regeln zur Bestimmung der unregelmässigen Lohnarten entsprechen Ziffer 3 des Lohnausweises (s. RZ 27 LA-Wegleitung) | |
QST-SB-aperiodisch-kumul. | Total QST-SB-aperiodisch des aktuellen Monats (nur relevant bei untermonatigen Lohnzahlungen, s. Ziffer 9.6.4.2) | Total QST-SB-aperiodisch- des aktuellen Jahres (seit 1.1. oder Eintritt) |
QST-SB-Lohn-Jahr | Nicht relevant | QST-SB-periodisch-kumul. dividiert durch SV-Tage-kumul. und multipliziert mit 360 Tagen (QST-Tage) und QST-SB-aperiodisch- kumul. addiert |
QST-SB-Lohn | QST-SB-periodisch dividiert durch SV-Tage und multipliziert mit 30 Tagen (QST-Tage) und QST-SB-aperiodisch addiert | QST-SB-Lohn-Jahr durch 12 dividieren |
Des Weiteren erfolgen im Lohnstandard-CH ELM 5.0 die verschiedenen Ausführungen zu Ausnahmen und weiteren Berechnungsregeln.
9.6 | Berechnung QST-Betrag | 19 |
9.6.1 | Grundsätze | 19 |
9.6.2 | Änderung des QST-Tarifcodes während des Jahres | 23 |
9.6.3 | Besonderheiten QST-Lohn | 23 |
9.6.4 | Besonderheiten QST-SB-Lohn | 24 |
9.6.5 | Leistungen bei bzw. nach dem Austritt | 27 |
Zusammen mit den Berechnungsbeispielen in Excel, welche sowohl jeweils für das Monats- als auch für das Jahresmodell zur Verfügung stehen, kann es für die Zuständigen in den Unternehmen eine echte Unterstützung sein, wenn diese die Resultate in ihrer Software nachvollziehen wollen/sollten.
Wechsel zwischen den Modellen (KS 45, 8)
Bei einem Kantonswechsel des Mitarbeitenden kann es je nach Sachverhalt zu einem Wechsel zwischen dem Monats- und dem Jahresmodell kommen. Grundsätzlich sind die Quellensteuern zum Zeitpunkt der Fälligkeit im entsprechenden anspruchsberechtigten Kanton abzurechnen.
- Monatsmodell zu Monatsmodell
neuer Monat mit dem entsprechenden Kanton - Monatsmodell zu Jahresmodell
Jahresmodell behandelt den Kantonswechsel wie bei einem unterjährigen Eintritt. - Jahresmodell zu Monatsmodell
Jahresmodell behandelt den Kantonswechsel wie bei einem unterjährigen Austritt. - Jahresmodell zu Jahresmodell
Beide Kantone betrachten die Situation nur innerhalb des Zeitraums der Zuständigkeit – wie ein entsprechender Ein- und Austritt.
Die FAQ zu Lohnstandard-CH ELM 5.0 behandeln ebenfalls die folgende Fragestellung.