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Krankheit / Unfall

Bei einem Unfall wird in aller Regel die Unfallversicherung gemäss UVG leistungspflichtig. Versichert sind Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten. Ausnahme: Mitarbeitende unter acht Wochenstunden sind nicht gemäss UVG versichert, sofern es sich um einen Nichtberufsunfall handelt. Die Behandlungskosten übernimmt dann die Krankenversicherung. Ein Taggeld der Unfallversicherung besteht nicht. Es gilt dann die gleiche Lohnfortzahlung wie bei Krankheit. Auch bei Unfällen stellt sich – wie bei der Krankheit – die Verschuldensfrage. Die Leistungen der Unfallversicherung können bei Grobfahrlässigkeit oder Selbstverschulden des Versicherten gekürzt oder sogar verweigert werden. Erleidet ein Mitarbeitender einen Unfall, muss er sofort seinen Arbeitgeber über das Unfallereignis informieren. Dieser meldet den Unfall seinem Unfallversicherer. Auch bei einem Unfall kann der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen. Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei einer Krankheit.

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