Franchising und Joint Venture
Franchising ist das Recht zur Ausübung eines Geschäfts, zu dem der Franchisegeber das Konzept entwickelt hat. Der Franchisenehmer nutzt die Marke, das Know-how, Marketing, Organisation usw. Er schuldet eine direkte oder indirekte finanzielle Gegenleistung und muss sich genau an die Anweisungen des Franchisegebers halten. Nach dem schweizerischen Recht ist der Franchisevertrag ein Innominatkontrakt. In der Praxis werden Regelungen aus dem Kauf- oder Mietrecht, aus dem Auftragsrecht, im Einzelfall aber auch nach dem Arbeitsrecht angewendet. Unter Joint Venture versteht man eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, durch die alle Beteiligten gewinnen. Häufig ist Joint Venture verbunden mit einer Kapitalübertragung oder einer Neugründung eines Unternehmens.