Anstellung, Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt der erste Monat als Probezeit. Die maximale Dauer der Probezeit ist drei Monate. Die Kündigung kann auf jeden Termin erfolgen. Die kurze Kündigungsfrist während der Probezeit ist gültig, wenn die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der Gegenpartei eintrifft.