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Arbeitszeugnisse erstellen

Aussagekräftige und korrekte Arbeitszeugnisse sind auf dem Stellenmarkt sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer nach wie vor unerlässlich. Umso wichtiger, dass Sie beim Arbeitszeugnisse erstellen richtig vorgehen. Ergänzend zum Arbeitszeugnis werden potenzielle Arbeitgeber zusätzlich mündliche Referenzen einholen, welche zusammen mit dem Arbeitszeugnis über den Erfolg einer Bewerbung mindestens mitentscheidend, wenn nicht gar ausschlaggebend sind.  

Das müssen Sie beim Arbeitszeugnisse erstellen beachten

Gestützt auf Art. 330a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen jederzeit ein Arbeitszeugnis auszustellen.  

Das Gesetz äussert sich nicht zur Formulierung beim Arbeitszeugnisse erstellen. Es gibt jedoch Grundsätze, welche, anhand von konkreten Streitfällen, entwickelt worden sind, doch ein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung gibt es nicht. Indes muss das Arbeitszeugnis auf die persönliche berufliche Entwicklung eingehen, die berufsspezifischen, arbeitsplatzbedingten und persönlichen Besonderheiten berücksichtigen und eine individuelle Formulierung der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens enthalten. Zudem muss es wahr, wohlwollend, vollständig, einheitlich und klar sein.

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