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Arbeitszeugnis Führungskraft: Führungsleistungen richtig ausweisen

Welche Leistungen in einem Arbeitszeugnis einer Führungskraft genannt und bewertet werden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es sind die Interessen des das Zeugnis ausstellenden Unternehmens, jene des betreffenden Mitarbeitenden und die Informationspflichten gegenüber dem Zeugnisleser, vor allem einem künftigen Arbeitgeber.

16.10.2023 Von: Martin Tschumi
Arbeitszeugnis Führungskraft

Arbeitszeugnis Führungskraft

Von Interesse ist, welche Schwerpunkte die Führungskraft in der Führung ihrer Mitarbeitenden setzte, was sie auszeichnete, wo ihre Stärken lagen und was sie damit erreichte. Auf Führungsstile einzugehen, ist weniger sinnvoll, es sei denn, eine Führungskraft beherrscht einen bestimmten für das Unternehmen wichtigen Stil besonders gut. Im Mittelpunkt sollten vielmehr Sozialkompetenzen, Mitarbeiterförderung, Motivation, Leistungsorientierung, Akzeptanz und das Arbeitsklima stehen.

In Bezug auf die Führungsleistung und -qualifikation sollte ein Arbeitszeugnis grundsätzlich folgende Punkte umfassen:

  • Mitarbeiterführung und Führungsverhalten
  • Die für die Stelle und die Zielerreichung relevanten Leistungen
  • Erfolge und erzielte Resultate und Ergebnisse
  • Sozialkompetenzen und unternehmerische Denken und Handeln

Relevante Leistungsbereiche

Die relevanten Leistungsbereiche umfassen meistens die Informationen aus Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofilen. Werden eher unwesentliche Bereiche genannt, kann dies von Zeugnislesern als ungenügende Leistungen interpretiert werden. Daher ist hier Vorsicht geboten. Zu technische oder spezifische Leistungsbereiche, die für Aussenstehende schwer zu verstehen sind, sollten ebenfalls vermieden werden. Wichtig ist auch, dass jene Leistungen priorisiert werden, welche dem Fortkommen, den Laufbahnzielen und den Talenten der Führungskraft entgegenkommen. Dazu sind Gespräche sehr empfehlenswert, da sie helfen können, Konflikte zu vermeiden.

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