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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen zielen darauf, das bestehende Vertragsverhältnis zu beeenden, ohne zeitlichen Druck in Bezug auf die bevorstehende Vertragspartnersuche auszuüben. Das Obligationenrecht sieht bei gewissen Vertragskonstellationen Mindestvorschriften zu den Kündigungsfristen zum Schutz der vermeintlich schwächeren Partei vor.

Unter Kündigungsfristen ist die vereinbarte oder gesetzliche Dauer zu verstehen, die zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Der Kündigungstermin ist derjenige, auf welchen die Kündigungsfrist und somit auch das Arbeitsverhältnis ausläuft. Von Gesetzes wegen ist dies jeweils das Ende eines Monats. Erfolgt die Zustellung der Kündigung Mitte Monat, befinden sich die Parteien zwar bereits im gekündigten Verhältnis, die effektive Kündigungsfrist beginnt aber erst am 1. Tag des Kündigungsmonats. Sperrfristen gelten ebenfalls nur in dieser Zeit.

Kündigungsfristen

Walder Wyss AG - Simone Wetzstein

/ Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Walder Wyss AG - Simone Wetzstein

Simone Wetzstein lic. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht Simone Wetzstein ist Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und Partnerin im Arbeitsrechts-Team von Walder Wyss. Sie berät nationale Unternehmen, internationale Konzerne sowie Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, so insbesondere im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Kompensationsmodellen, Arbeitszeitmodellen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und im Kontext von Restrukturierungsprojekten (Betriebsübergänge, Massenentlassungen, etc.). Im Übrigen verfügt Simone Wetzstein über eine langjährige Expertise zu Fragen des Personalverleihs, bei Entsendungen sowie zum Erhalt von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Zudem berät Simone Wetzstein auch im Kontext von sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit arbeitsrechtlichem Bezug und vertritt Parteien vor Gericht. Ein besonderer Fokus der Tätigkeit von Simone Wetzstein liegt schliesslich auf Fragestellungen mit Bezug auf verschiedene Diskriminierungsformen und Gleichstellungsrecht. Simone Wetzstein wurde während ihrem Studium von der Schweizerischen Studienstiftung gefördert, studierte an den Universitäten Zürich und Haifa, Israel (lic. iur. Zürich 2010), erwarb 2013 das Anwaltspatent und ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Als Fulbright Stipendiatin ergänzte sie ihre Ausbildung an der Columbia Law School in New York, welche sie im Mai 2017 mit einem LL.M. mit Fokus auf diskriminierungsrechtliche Fragen und Mediation abschloss. An der ZHAW unterrichtet sie im Rahmen des CAS Rechtliche Einflussfaktoren & HR. Simone Wetzstein ist seit 2013 bei Walder Wyss als Anwältin tätig. Zuvor arbeitete sie als Substitutin in einer grossen Zürcher Wirtschaftskanzlei und als Auditorin am Rekursgericht für Ausländerrecht in Aarau. Zudem zeichnete Simone Wetzstein während vieler Jahre für die Leitung der Winterthurer Musikfestwochen verantwortlich. Simone Wetzstein praktiziert auf Deutsch und Englisch und spricht daneben auch Französisch und Hebräisch. Sie ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und zur Prozessführung in der ganzen Schweiz befugt.

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