Kündigungsfrist: Wann endet das Arbeitsverhältnis?

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Massgebend für die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht der Zeitpunkt der Aussprache, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung der anderen Partei zugeht. Erst dieser Zugang bestimmt, in welchem Dienstjahr sich der Arbeitnehmer befindet und welche Frist (ein, zwei oder drei Monate) zur Anwendung kommt. Eine Kündigung, die während der Probezeit ausgesprochen, aber erst nach deren Ende zugestellt wird, unterliegt bereits der längeren Frist des ersten Dienstjahres.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Zugang der Kündigung ist entscheidend für die Berechnung der Frist.
  • Gesetzliche Fristen betragen 1, 2 oder 3 Monate auf Monatsende.
  • In der Probezeit beträgt die Frist 7 Tage auf jeden Tag.
  • Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein.
  • Arbeitsverhinderungen können die Frist verlängern.
13.05.2026 Von: Thomas Wachter
Kündigungsfrist

Welche Kündigungsfristen gelten nach dem Obligationenrecht und wann beginnt die Frist?

Bei einer Kündigung stellt sich die Frage, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Dieser Beitrag informiert über die rechtlichen Bestimmungen bei Kündigungsfristen.

Entscheidend für die gültige Kündigungsfrist ist nicht, wann die Kündigungsfrist beginnt oder wann sie endet, sondern wann die Kündigung der anderen Partei zugeht. Dieser Zeitpunkt ist massgebend, ob die ein-, zwei- oder dreimonatige Frist einzuhalten ist und auf welchen Termin das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Praxis-Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat die Tätigkeit am 1. März aufgenommen. Wird die Kündigung Ende Februar ausgesprochen, befindet sich der Arbeitnehmer noch im ersten Dienstjahr, weshalb die einmonatige Frist zur Anwendung kommt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Arbeitsverhältnis erst im zweiten Dienstjahr beendet wird. Kann die Kündigung – ohne Verschulden des Arbeitnehmers – diesem erst am 1. März oder später zugestellt werden, gilt hingegen die zweimonatige Frist. Das Arbeitsverhältnis endet dann am 31. Mai.

Kündigungsfrist nach Obligationenrecht

Art. 335b und 335c OR sehen folgende Kündigungsfristen vor:

während der Probezeit7 Tage auf jeden Tag
1. Dienstjahr1 Monat auf ein Monatsende
2. bis 9. Dienstjahr2 Monate auf ein Monatsende
ab 10. Dienstjahr3 Monate auf ein Monatsende

Diese Kündigungsfristen gelten

  • bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag
  • wenn nichts anderes vereinbart wurde

Ist es möglich, andere Kündigungsfristen zu vereinbaren?

Es ist möglich, kürzere oder längere Kündigungsfristen zu vereinbaren.

Praxistipp: Viele Firmen und Gesamtarbeitsverträge regeln die Arbeitsverhältnisse einheitlich: eine Probezeit von drei Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Sollen vom OR abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden, sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, also im Arbeitsvertrag, in einem integrierten Reglement oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt sein
  • Die Kündigungsfrist muss nach der Probezeit immer mindestens einen Monat betragen.
  • Ausnahme: Im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags darf während des ersten Anstellungsjahrs eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt sein. Ab zweitem Anstellungsjahr beträgt die Kündigungsfrist immer mindestens einen Monat.

Praxis-Beispiel:
Im Arbeitsvertrag wird Folgendes geregelt: Im ersten und zweiten Anstellungsjahr je einen Monat Kündigungsfrist, ab dem dritten Dienstjahr drei Monate und ab dem 10. Dienstjahr vier Monate. Diese Bestimmung ist gültig.
Im Angestelltenreglement wird geregelt, im ersten Dienstjahr 14 Tage, ab dem zweiten Dienstjahr einen Monat Kündigungsfrist anzuwenden. Diese Bestimmung ist nicht gültig, die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle auch im ersten Dienstjahr einen Monat.
In den Verhandlungen zu einem Gesamtarbeitsvertrag schlägt eine Partei vor, nach der dreimonatigen Probezeit während eines Jahres eine Kündigungsfrist von drei Wochen zu vereinbaren. Eine solche Bestimmung wäre gültig. Während des ersten Dienstjahres kann in einem Gesamtarbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist als ein Monat vereinbart werden.

Checkliste

  • Prüfen, ob die Kündigung schriftlich vorliegt.
  • Datum des tatsächlichen Zugangs der Kündigung dokumentieren.
  • Dienstjahr des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Zugangs ermitteln.
  • Entsprechende gesetzliche Frist (1, 2 oder 3 Monate) bestimmen.
  • Endtermin des Arbeitsverhältnisses auf ein Monatsende setzen.
  • Prüfen, ob eine Verlängerung durch Krankheit oder Unfall vorliegt.
  • Sicherstellen, dass Fristen für beide Parteien gleich lang sind.
  • Bei Abweichungen vom OR die Gültigkeit der Vereinbarung prüfen.
  • Bei GAV-Regelungen spezifische Fristen für das erste Dienstjahr beachten.

Die Kündigungsfristen müssen für beide Parteien gleich lang sein. Sind unterschiedlich lange Fristen vereinbart worden, so gelten für beide Parteien die längeren Fristen (Art. 335a OR).

Praxis-Beispiel:
In einem Arbeitsvertrag wird geregelt, dass die neue Mitarbeiterin wegen der erforderlichen Spezialausbildung während zwei Jahren nicht kündigen darf. Dies bindet automatisch auch den Arbeitgeber: Auch er darf das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit nicht auflösen.

Ausnahme: Muss eine Firma aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen, so werden häufig für die betroffenen Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen vereinbart. Eine solche Regelung ist möglich.

Verlängerung der Kündigungsfrist

Arbeitsverhinderungen während der Kündigungsfrist bewirken bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Verlängerung der Kündigungsfrist. Dies ist die Konsequenz der Sperrfristen gemäss Art. 336c OR. Die Kündigung bleibt trotz der Arbeitsverhinderung gültig, die Frist verlängert sich jedoch um allfällige Krankheits- oder Unfalltage (im Maximum um die Dauer der Sperrfrist von 30 bis 180 Tagen je nach Dauer der Anstellung) und um die Sperrfrist im Falle von Dienstpflicht. Ebenfalls verlängern Schwangerschaft,
Mutterschaft, Urlaub des anderen Elternteils im Falle des Todes der Mutter und Betreuungsurlaub die Kündigungsfrist.

FAQ: Kündigungsfrist

Wann beginnt die Kündigungsfrist genau zu laufen?

Die Frist beginnt nicht mit der Aussprache, sondern erst mit dem Zugang der Kündigung bei der anderen Partei. Dies ist der massgebliche Zeitpunkt für die Berechnung.

Können Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag abgekürzt werden?

Ja, jedoch muss die Frist nach der Probezeit mindestens einen Monat betragen. Eine Ausnahme gilt nur während des ersten Dienstjahres im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV).

Was passiert bei einer einseitig längeren Frist für den Arbeitnehmer?

Sind unterschiedliche Fristen vereinbart, gelten für beide Parteien automatisch die längeren Fristen, um die Gleichheit zu wahren.

Wie wirkt sich eine Krankheit während der Kündigungsfrist aus?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist um die Dauer der Arbeitsverhinderung (Sperrfrist), maximal jedoch um die Dauer der gesetzlichen Sperrfrist von 30 bis 180 Tagen.

Gilt die Frist im ersten Dienstjahr immer als ein Monat?

Grundsätzlich ja, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In einem GAV darf jedoch im ersten Dienstjahr eine kürzere Frist als ein Monat vereinbart werden.

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