Inhaberaktien
Die echten Inhaberpapiere i.S.v. Art. 978 OR
Die Inhaberaktie wird im Gesetz nicht definiert. Es handelt sich um echte Inhaberpapiere im Sinn von Art. 978 OR. Allein die Vorlage des Wertpapiers berechtigt den Inhaber, die in der Aktie verkörperten Mitgliedschafts-… zum Beitrag