Absichtserklärung: So verfassen Sie bei M&A Transaktionen einen detaillierten Letter of Intent
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Eine Absichtserklärung (Letter of Intent) dient als wichtiges Instrument zwischen dem ersten Gespräch und der Due Diligence, um das Schutzbedürfnis der Parteien vor dem eigentlichen Vertragsabschluss zu sichern. Obwohl sie im Schweizer Recht keine eigenständige Rechtsform darstellt und meist nicht direkt einklagbar ist, schafft sie Klarheit über die Transaktionsstruktur und definiert verbindliche Rahmenbedingungen wie Geheimhaltung oder Exklusivität.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Absichtserklärung situieren sich typischerweise vor der Due Diligence und während der Verhandlungsphase.
- Sie dient primär dem Schutz vertraulicher Informationen und der Sicherung der Exklusivität.
- Im Gegensatz zu Vorverträgen sind Absichtserklärungen meist rechtlich unverbindlich, ausgenommen spezifische Klauseln.
- Wesentliche Inhalte umfassen Kaufpreis, Zeitplan, Geheimhaltung und anwendbares Recht.

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Was ist eine Absichtserklärung bei M&A-Transaktionen und wie wird sie korrekt verfasst?
Form einer Absichtserklärung
Die rechtliche Form einer Absichtserklärung, ein Instrument, welches aus dem angloamerikanischen Recht stammt (Letter of Intent), ist diejenige einer einseitigen Willenserklärung. Heute werden jedoch zunehmend zweiseitige Willenserklärungen in der schriftlichen Form der Absichtserklärung kundgetan.
Sinn und Zweck einer Absichtserklärung
Am meisten Sinn ergibt eine Absichtserklärung, wenn sich die Parteien während der Verhandlungsphase, d.h. bevor man sich sicher ist, dass ein Vertragsabschluss zustande kommt, schützen müssen. Dieses Schutzbedürfnis kann aufgrund des Austausches vertraulicher Informationen, Vereinbarungen von Exklusivität oder Bedingungen, welche die Parteien bei der Due Diligence festlegen wollen, entstehen. Fest steht, dass das Schweizer Recht keine Absichtserklärung als solche vorsieht. Liegt hingegen ein grosses Schutzbedürfnis mindestens einer Partei vor, kommen nichtsdestotrotz Absichtserklärungen zum Einsatz.
Häufig werden gleichzeitig mit der Absichtserklärung auch Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese bezwecken, dass im Rahmen der Transaktion bekannt gegebene Informationen nicht an Dritte weitergegeben oder von der empfangenen Partei missbraucht werden. Häufig wird die Geheimhaltungspflicht jedoch auch direkt in die Absichtserklärung aufgenommen, wenn diese nicht in einer früheren Phase schriftlich vereinbart wurde. Auch Konkurrenzverbote können in die Erklärung integriert werden.
Absichtserklärung vs. Vorvertrag
Im Unterschied zur Absichtserklärung werden Vorverträge nur abgeschlossen, wenn sich die Parteien auch tatsächlich binden wollen. Ein Vorvertrag enthält nämlich alle wesentlichen Vertragspunkte eines späteren Unternehmenskaufvertrages und ist somit rechtlich bindend. Basierend auf eine Absichtserklärung können Parteien hingegen nicht klagen.
Andererseits lohnt es sich bei zweiseitigen Absichtserklärungen gewisse Bestimmungen explizit verbindlich zu erklären. Hierzu gehören vor allem die Zusicherung der Exklusivität, die Geheimhaltungspflicht, das Konkurrenzverbot, die Kostenregelung, die Rechts – und Gerichtsstandwahl im Falle einer Streitigkeit und sogar die Pflicht, nach Treu und Glauben zu handeln.
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Inhalt einer Absichtserklärung
Es können folgende Inhaltspunkte in eine Erklärung aufgenommen werden:
- Kaufobjekt
- Kaufpreis oder Bandbreite des potenziellen Kaufpreises
- Kaufbedingungen
- Zeitplan für das Verfahren der Due Diligence und die übrigen Prozesse
- Geheimhaltungsvereinbarungen- oder klauseln
- Regeln für die Durchführung der Due Diligence Prüfung
- Exklusivitätszusicherung
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Ende der Wirkung der Absichtserklärung
Checkliste
- Klären Sie das Kaufobjekt und die gewünschte Kaufpreis-Bandbreite.
- Definieren Sie den Zeitplan für die Due Diligence und weitere Prozessschritte.
- Integrieren Sie eine verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung oder verweisen Sie auf eine separate NDA.
- Führen Sie eine Exklusivitätszusicherung auf, um die Verhandlungen abzusichern.
- Regeln Sie das anwendbare Recht und den Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten.
- Legen Sie die Kostenregelung für die Due Diligence und Transaktionskosten fest.
- Bestimmen Sie das Ende der Wirkung der Absichtserklärung bei Nichtzustandekommen des Kaufs.
- Stellen Sie sicher, dass die Pflicht zum Handeln nach Treu und Glauben explizit erwähnt wird.
- Unterscheiden Sie klar zwischen unverbindlichen Absichtspunkten und verbindlichen Schutzklauseln.
- Nutzen Sie eine Muster-Vorlage, um die Übersicht in komplexen Übernahmeverhandlungen zu bewahren.
Folgen der Erklärungsverletzung
Handelt es sich um eine unverbindliche Erklärung, so können sich Parteien nur bei der Verletzung allgemeiner Grundprinzipien, wie das Handeln nach Treu und Glauben, haftbar machen. Trotzdem ist bei komplizierten Unternehmenskäufen zu einer Absichtserklärung zu raten, und sei es nur zur Bewahrung der Übersicht und zum gemeinsamen Verständnis über die Transaktionsstruktur.
Verfassen einer Absichtserklärung
Laden Sie hier unsere detaillierte Mustervorlage einer Absichtserklärung herunter, welche nach folgendem Sachverhalt verfasst wurde:
"Die Kasandra AG ist eine Einmann AG, geführt von Mikael Nilson, die fälschungssichere Fahr- und Eintrittskarten jeder Art herstellt und vertreibt. Um eine erste Stufe für lang andauernde und möglicherweise unübersichtliche Übernahmeverhandlungen zu schaffen, wird eine Absichtserklärung aufgestellt."
FAQ: Absichtserklärung
Ist eine Absichtserklärung in der Schweiz rechtlich bindend?
Grundsätzlich nein. Eine Absichtserklärung ist meist eine einseitige oder zweiseitige Willenserklärung ohne direkte Bindungswirkung für den Kaufabschluss. Ausnahmen bilden spezifische Klauseln wie Geheimhaltung, Exklusivität oder die Pflicht zum Handeln nach Treu und Glauben, die explizit als verbindlich erklärt werden können.
Wann sollte eine Absichtserklärung unterzeichnet werden?
Der ideale Zeitpunkt liegt zwischen dem ersten Gespräch und der eigentlichen Due Diligence-Prüfung. Sie schützt die Parteien, bevor vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, und schafft Klarheit, bevor ein bindender Vorvertrag oder Kaufvertrag verhandelt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Absichtserklärung und einem Vorvertrag?
Ein Vorvertrag enthält alle wesentlichen Punkte des späteren Kaufvertrags und ist rechtlich bindend; Parteien können darauf klagen. Eine Absichtserklärung hingegen dient der Strukturierung und dem Schutz während der Verhandlungen und begründet meist keine Pflicht zum Vertragsabschluss.
Welche Inhalte sollten zwingend in eine Absichtserklärung?
Wesentliche Punkte sind das Kaufobjekt, der Kaufpreis oder eine Preisspanne, der Zeitplan für die Due Diligence, Geheimhaltungsklauseln, Exklusivitätszusicherungen sowie Regelungen zu Recht und Gerichtsstand.