Rechnungslegung rechtssicher umsetzen
Der Begriff Rechnungslegung bezeichnet die Finanzberichterstattung von Unternehmen aller Art. Eine allgemein anerkannte Definition existiert nicht. Gemeint sein kann der Prozess oder dessen Gegenstand. Man kann unter Rechnungslegung auch die fortlaufenden buchhalterischen Aufzeichnungen subsumieren, umgekehrt die Buchführung als Oberbegriff verwenden oder begrifflich zwischen beidem trennen. Das Begriffsverständnis kann sich auf den Jahresabschluss beziehen (Jahresabschluss, im Obligationenrecht Jahresrechnung genannt, und allfällige Zwischenabschlüsse) oder noch auf weitere Berichtsbestandteile. Oft ist mit Rechnungslegung die Finanzreporting gemeint.
Die Ansprüche an die Rechnungslegung ändern sich laufend. Unser Know-how zur aktuellen Rechnungslegung und der entsprechenden Berichterstattung schafft Sicherheit und Klarheit.