Überstunden und Überzeit
Überstunden und Überzeit geben immer wieder zu vielen Fragen Anlass und bereiten im Geschäftsalltag nicht selten Probleme. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird kaum zwischen Überstunden und Überzeit unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig, wie dieser Beitrag zeigt, weil Überstunden abweichend vom gesetzlichen Standard geregelt werden können, Überzeit jedoch nicht.
Überstunden sind Stunden, welche über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die Regelungen zu den Überstunden finden sich im Obligationenrecht in Artikel 321c. Überzeit sind Stunden, welche über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden geleistet werden. Die Regelungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Überzeit finden sich im Arbeitsgesetz in den Artikeln 9, 12 und 13. Dieses Gesetz schränkt die Überzeitarbeit ein.