Gleitende Arbeitszeiten müssen heute mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung erfasst werden. Diese dient zur Kontrolle der Soll- und Ist-Arbeitszeit sowie des Saldos. In grösseren Unternehmen sind für die Arbeitszeiterfassung meistens professionelle Anwendungen im Einsatz. Kleinere Unternehmen nutzen häufig Excel-Tools.
Arbeitszeiterfassung und Gleitzeitregelung
In der Praxis werden meist Regelungen aufgestellt, dass Ende Monat oder Ende Jahr die über dem vorgesehenen Maximum liegenden Stunden abgeschnitten werden und so ersatzlos verfallen, bzw. ein Minussaldo zu einem Lohnabzug führt. Geleistete Mehrstunden sind im Rahmen der betrieblichen Regelungen deshalb zu kompensieren. Ansonsten laufen die Mitarbeitenden Gefahr, dass der Gleitzeitüberhang am Ende einer Berechnungsperiode mindestens teilweise dahinfällt. Mehrstunden im Rahmen einer Gleitzeitregelung sind keine Überstunden. Überstunden sind – auch bei Gleitzeit – zu leistende Mehrstunden, die aufgrund einer betrieblichen Notwendigkeit oder auf Anordnung geleistet werden müssen.
Im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung kommt deshalb dem Gleitzeitreglement eine hohe Bedeutung in der Konfliktlösung und Rechtssicherheit zu. Wir empfehlen, das Reglement möglichst vollständig auszugestalten und als Bestandteil des Arbeitsvertrages aufzunehmen.