Arbeitszeiterfassung

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung, damit die Einhaltung der Vorschriften betreffend Höchstarbeitszeit, Einhaltung der Grenzen, der Tagesarbeit und evtl. Abendarbeit etc. dokumentiert sind. Ist kein Verzicht oder keine vereinfachte Arbeitszeiterfassung möglich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die tägliche Arbeitszeit, der Beginn und das Ende der Arbeitszeit und die Dauer der Pausen zu erfassen.

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