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Lohnbuchhaltung

Jedes Unternehmen muss monatlich die schriftlichen Lohnabrechnungen zu produzieren. Allen Beträgen, welche in die Lohnabrechnung einfliessen, müssen für die Verarbeitung in Kostenstellen und Kostenarten zugewiesen werden. Damit wird die Schnittstelle in die Lohnbuchhaltung bedient. Durch die Strukturierung sind Auswertungen pro Kostenart möglich (z.B. Personalkosten, Lohnnebenkosten). Mit der Lohnabrechnung werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und die Arbeitgeberbeiträge in der Lohnbuchhaltung verbucht. Der Arbeitgeber verwaltet diese Beträge und hat die Aufgabe, das Geld periodisch an die jeweiligen Sozialversicherungsträger zu überweisen. Beispielsweise umfasst die Abrechnung mit der Ausgleichskasse meist die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der AHV/IV/EO und der ALV, sowie die ausbezahlten Familienzulagen.  

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