
MWST und Lohnbuchhaltung: So gehen Sie korrekt mit dem Thema um

Arbeitshilfen Rechnungswesen
Leistung des Unternehmens an Lohnausweisempfänger in der Mehrwertsteuer
Wie die Leistung des Unternehmens an Lohnausweisempfänger (Mitarbeiter mit und ohne Beteiligung am Unternehmen) zu handhaben ist, zeigt die Übersicht hier.
Behandlung in der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung
Bei der Gestaltung der Erfolgsrechnungskonten kann mit einer sinnvollen Detaillierung die Arbeit für die Mehrwertsteuerdeklaration erleichtert werden. Der Detaillierungsgrad hängt im Betrieb vom Umfang und von der Komplexität des Mehrwertsteuerbereiches ab. Bei den Spesen werden mehrere Lohnarten notwendig, wenn die Mehrwertsteuerverbuchung bereits von der Lohnbuchhaltung aus generiert werden soll (ab 1.1.2018: 7,7 %, 3,8 % und 2,5 %). Die Vorgaben hierfür werden von den Mehrwertsteuerverantwortlichen des Betriebes gemacht.
Durch die Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist die Erstellung eines Buchungsbelegs aus der Lohnbuchhaltung möglich. So kann zum Beispiel der Umsatz beim Privatgebrauch von Geschäftsautos für die entsprechende Ablieferungsperiode als Kumulativjournals ausgedruckt und der Finanzbuchhaltung zur Vornahme der mehrwertsteuerrelevanten Buchungen übergeben werden.
Beispiel: Zwei Geschäftsfahrzeuge (Wagenwert je CHF 60 000.– ohne MWST)
Kumulativjournal Privatgebrauch Geschäftsfahrzeuge (Umsatz versteht sich inklusive Mehrwertsteuer) | |
---|---|
Januar 2022 | 960 CHF |
Februar 2022 | 960 CHF |
März 2022 | 960 CHF |
Zu deklarieren für 1. Quartal 2022 inkl. MWST | 2880 CHF |
Steuerberechnung auf dem Wert von 2880 CHF (= 107.7 %) | 205.90 CHF |
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