Lohnbuchhaltung für KMU: Worauf Sie sich einstellen müssen

Die Lohnbuchhaltung ist ein Aufgabenfeld, welches beinahe jährlich neuen Anforderungen unterworfen ist. Daher ist es enorm wichtig, dass Sie sich als Finanzbuchhalter (aber auch als Angestellter oder Freiberufler) stets auf dem Laufenden halten und über aktuelle Änderungen informiert sind. Denn Fehler führen im schlimmsten Fall dazu, dass sowohl Ihre Mitarbeiter als auch das Finanzamt nicht nur unzufrieden sind, sondern mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Was müssen Sie also beachten?

14.04.2020
Lohnbuchhaltung für KMU

Mindestlohn in der Gastronomie

Einen einheitlichen Mindestlohn, wie zum Beispiel in Deutschland, gibt es in der Schweiz nicht. Allerdings existiert in einigen Kantonen eine Lohnuntergrenze. Ein Beispiel dafür wäre Neuenburg, wo seit 2014 ein Mindestlohn von 20 Franken/Stunde vorgeschrieben wird. 2019 gab es eine Änderung: Die Sozialpartner im Gastgewerbe erhöhten den Mindestlohn um 1 bis 1,3 Prozent. Daraus ergeben sich laut der L-GAV und der syna-Gewerkschaft folgende Löhne:Auch in Zukunft sollen die Löhne jedes Jahr neu verhandelt werden, da schliesslich auch die Lebenserhaltungskosten regelmässig steigen. Auf Sie könnte daher jährlich eine Änderung für die Lohnbuchhaltung zukommen. Da die meisten Firmen allerdings eine Lohnbuchhaltungssoftware wie diese nutzen, stellt das in der Regel zumindest bürokratisch kein Problem dar. Sie müssen lediglich die Erhöhungen in das Programm eingeben und dieses erstellt automatisch die neuen Gehaltszettel.

Mitarbeiter ohne Berufsausbildung CHF 3'470.00
Mitarbeiter ohne Berufslehre (aber mit Progressio) CHF 3'675.00
Mitarbeiter mit zweijähriger Grundbildung mit Berufsattest bzw. gleichwertiger Ausbildung CHF 3'785.00
Mitarbeiter mit Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis CHF 4'195.00.
Mitarbeiter mit Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Ausbildung und berufsspezifischer Weiterbildung (Art. 19 L-GAV) CHF 4'295.00
Mitarbeiter mit Berufsprüfung (Art. 27 Bst. A) BBG) CHF 4'910.00

Ort-, branchen- und berufsübliche Löhne für Migranten

Ebenfalls im Jahre 2019 hat das Parlament spezielle Regelungen im Bereich Integration beschlossen.  Das Paket regelt nicht nur die Anforderungen an die Sprachkompetenz, es berücksichtigt zudem auch die persönlichen Verhältnisse ebenso wie die Frage nach der Erwerbstätigkeit.

Seit diesem Jahr können anerkannte Flüchtlinge eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie als Arbeitgeber müssen in diesem Zusammenhang über folgende Dinge Auskunft geben:

  • Beschäftigungsgrad
  • Lohn
  • Personalien
  • Art der Tätigkeit

Wichtig ist, dass diese Arbeitskräfte den üblichen Lohn der jeweiligen Branche, des Berufs bzw. des Ortes erhalten. Dadurch soll Ausbeutung verhindert werden. Zudem wurde die Integrationspauschale für die Kantone mit Blick auf zusätzliche Fördermaßnahmen für Migranten auf 18.000 Franken erhöht.

Interessante Zusatzinformation: Ab 2021 wird ein Pilotprogramm namens „Finanzhilfen für Arbeitgeber“ lanciert. 300 schwer vermittelbare Personen – Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene – sollen im Zuge dessen von Unternehmen angestellt werden, um ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu verbessern und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Arbeitgebern gewährt die Regierung dafür Arbeitgeberzuschüsse.

Anstieg der Mindestbeiträge für die AHV/IV-Renten

Die Renten steigen. Berechtigte erhalten mittlerweile 1.185 Franken als Minimal- sowie 2.370 Franken als Maximalrente. Letztere erhalten Schweizer allerdings nur, wenn sie alle Beiträge während der kompletten Beitragsdauer entrichtet haben. Die Mindestbeiträge, die Arbeitnehmer zu zahlen haben, betragen:

  • Für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige 482 Franken.
  • Für freiwillig Einzahlende 922 Franken.

Alle zwei Jahre prüft der Bundesrat, ob sich eine Rentenanpassung lohnt.

Prämien der Krankenkassen steigen

Auch die Prämien der Krankenkassen werden regelmäßig erhöht. Allerdings fällt die Erhöhung in diesem Jahr – 2020 – mit einem Wert von 0,2 deutlich geringer aus als bisher. Im Vorjahr stiegen die Prämien beispielsweise um 1,1 Prozent. Das liegt unter anderem an den von der Regierung angestrengten Maßnahmen zur Kostendämpfung, aber auch an den Richtlinien für die sogenannte mittlere Prämie selbst, die im Jahre 2019 beschlossen wurden. Dieses Versicherungsmodell setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für Kinder von 0 bis 18 Jahren
  • Für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren
  • Für Erwachsene ab 26 Jahren

Je nach Kanton sind mit unterschiedlichen Prämienerhöhungen zu rechnen (von -1,5 bis + 3,6 Prozent). Von der Regelung profitieren vor allem die jungen Erwachsenen. Denn dort sinkt die Prämie am meisten. Einen Überblick können Sie sich auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschaffen. Wichtig ist aber, dass langfristig – wie oben bereits angesprochen – mit weiteren Erhöhungen zu rechnen ist. Das liegt unter anderem an der demografischen Entwicklung. Aber ebenfalls am technischen Fortschritt. Zudem werden immer mehr medizinische Leistungen in Anspruch genommen, die sich ohne Erhöhung nicht finanzieren lassen.

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