
Überwachungsaufgaben: Bei der Lohnbuchhaltung

Arbeitshilfen Rechnungswesen
Überwachungsaufgaben im Lohnbereich
Diejenigen Mitarbeitenden, welche berechtigt sind, Daten im System zu verändern, dürfen ihre Arbeiten nicht selbst kontrollieren. Im Lohnbereich ist auch zu beachten, dass Zahlungen generiert werden, welche nicht durch die gleichen Personen, welche diese erfasst haben, frei gegeben werden können etc.
Es muss im Interesse einer Geschäftsleitung liegen, dass sie aus Risikogründen diesem Punkt auch im Lohnwesen die notwendige Beachtung schenkt.
Laufende Überwachungsaufgaben
Wie auch in den übrigen Bereichen ist das Tagesgeschäft (nebst den speziellen Jahresendarbeiten- und -kontrollen) laufend zu überwachen, d. h.
- Laufende Pflege des Lohnsystems inkl. Nachverfolgung und Umsetzung von gesetzlichen oder vertraglichen Änderungen
- Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter Änderungen in ihren Personaldaten laufend bekannt geben
- Sicherstellung der Kontinuität und einer angemessenen Organisation
- Monatliche Salär-Verarbeitung (Lohnabrechnungen, Journale, Deklarationen, Auswertungen)
- Erstellung der Buchungsbelege
- Monatliche Zahlungen (Budget, Plausibilität, Periodenvergleichsjournale, Prüfen fiktiver Mitarbeitender, Abweichungen begründen lassen)
- Monatliche Zahlungen an die Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse
- Anwendung der korrekten Quellensteuer-Tarife und Berechnungen
- Laufende Anmeldung der quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter (innert 8 Tagen) oder via ELM
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