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Jahresabschluss Lohnbuchhaltung: Die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung umfasst die Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Deklarationen für AHV, ALV, FAK, UV und Quellensteuer sowie die Aufbereitung interner Auswertungen für die Revision. Durch die Nutzung des Einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM) können viele dieser Prozesse elektronisch automatisiert werden, was den administrativen Aufwand signifikant reduziert und die Einhaltung der Fristen bis zum 30. Januar des Folgejahres sicherstellt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Erstellung der Jahresabrechnungen für AHV/ALV, FAK, UV und Quellensteuer gemäss GeBüV.
  • Elektronische Übermittlung via ELM (Swissdec) spart Zeit und vermeidet manuelle Fehler.
  • Frist für die definitive Jahreslohndeklaration bei der Ausgleichskasse: 30. Januar des Folgejahres.
  • Vorbereitung von Revisionsunterlagen (Lohnjournal, Lohnkonti, Rekapitulationen) ist zwingend erforderlich.
  • Anpassung der BV-Löhne und Quellensteuertarife für das kommende Geschäftsjahr nicht vergessen.
06.04.2026 Von: Ralph Büchel
Jahresabschluss Lohnbuchhaltung

Wie führe ich den Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung korrekt und termingerecht durch?

Die Vorbereitungsphase des Jahresabschlusses in der Lohnbuchhaltung kann – je nach Grösse und Organisation des Unternehmens – für die Verantwortlichen eine echte Herausforderung darstellen, insbesondere wenn verschiedene Stellen wie die Finanzbuchhaltung, die Kreditorenbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung damit betraut sind.

Zusammenfassung Jahresabschluss Lohnbuchhaltung

Jahreslohnabrechnungen

Die wichtigsten Aufgaben der Jahresarbeiten sind das Erstellen folgender Unterlagen gemäss den gesetzlichen Richtlinien

  • AHV/ALV- und FAK-Jahresabrechnungen
  • UV-Deklaration
  • KTG-Deklaration
  • Lohnausweise
  • BFS Statistik
  • Quellensteuerabrechnung

Das Gesetz verlangt die folgenden Daten auf Papier, in elektronischer oder auf vergleichbare Weise geführt (Geschäftsbücherverordnung / GeBüV):

  • Lohnkonten
  • Firmenrekapitulation
  • Lohnartenrekapitulation
  • AHV-/ALV-Bescheinigung
  • UV-Bescheinigung
  • Lohnausweis

ELM

Eine Vereinfachung lässt sich mit der elektronischen Lohnmeldung erreichen. Mit dem Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) werden die Jahresendlisten (z.B. AHV, UVG, KTG, Bundesamt für Statistik) sowie die monatliche Quellensteuerabrechnung elektronisch erstellt und auf Knopfdruck an die entsprechenden Institutionen versandt. Damit lässt sich, nach einem Initialaufwand, viel Zeit für das Unternehmen sparen. Voraussetzung ist ein Lohnabrechnungsprogramm, welches ELM unterstützt. Detailinformationen finden sich unter www.swissdec.ch.

Jahresabschluss Lohnbuchhaltung: Auswertungen aus dem Lohnprogramm

Unterlagen

Jedes zertifizierte Lohnsystem ist in der Lage, die für eine detaillierte Überprüfung der Lohnbuchhaltung erforderlichen Unterlagen aufzubereiten. Dazu gehören (je nach Lohnprogramm werden sie zum Teil unterschiedlich bezeichnet):

  • Stammdatenblätter pro Mitarbeiter
  • Lohnartenlisten mit Basen
  • Ein- und Austrittsliste pro Mitarbeiter
  • Kumulativjournal für das ganze Jahr (inkl. Lohnarten-Rekapitulation)
  • Detailkontoblätter für jeden Mitarbeiter (inkl. Gesamt-Rekapitulation)
  • Buchungsbelege (mit und ohne Kostenstellen-Verbuchung)
  • Zahlungsdetails
  • AHV-Deklaration
  • FAK-Deklaration
  • Quellensteuer-Abrechnungen (pro Monat / Quartal / Jahr)
  • UV-Deklaration
  • UV-Zusatz-Deklaration
  • KTG-Deklaration
  • Revisionsprotokolle (AHV- / UVG-Perioden- / Jahrestotale)
  • Auflistung manuell vorgenommener Korrekturen in Jahresdaten Lohnarten / Basen
  • Mutationsprotokoll Stammfelder
  • Lohnausweise

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