Rechnungslegung rechtssicher umsetzen
Der Begriff Rechnungslegung bezeichnet die Finanzberichterstattung von Unternehmen aller Art. Eine allgemein anerkannte Definition existiert nicht. Gemeint sein kann der Prozess oder dessen Gegenstand. Man kann unter Rechnungslegung auch die fortlaufenden buchhalterischen Aufzeichnungen zusammenfassen, umgekehrt die Buchführung als Oberbegriff verwenden oder begrifflich zwischen beidem trennen. Das Begriffsverständnis kann sich auf den Jahresabschluss beziehen oder noch auf weitere Berichtsbestandteile. Oft ist mit Rechnungslegung auch das Finanzreporting gemeint.
Die Ansprüche an die Rechnungslegung nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht ändern sich laufend. Unser Know-how zur aktuellen Rechnungslegung und der entsprechenden Berichterstattung schafft Sicherheit und Klarheit.
Rechnungslegung und Berichterstattung
- Bewertung: Abbildung in der Rechnungslegung
- Bewertung von Aktiven: Besondere Bestimmungen im aktuellen Rechnungslegungsrecht
- Bewertungsprinzipien: Die Bewertung von Aktiven und Passiven nach OR
- Bilanzierung eigener Aktien: Im OR Rechnungslegungsrecht
- Bilanzierung von Rückstellungen: Regelung nach OR
- Bilanzstichtag: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag